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ver.di-Medien-Info: Novelle des Postgesetzes: ver.di kritisiert Kabinettsbeschluss als unzureichend – Nachbesserungen gefordert

Novelle des Postgesetzes: ver.di kritisiert Kabinettsbeschluss als unzureichend – Nachbesserungen gefordert

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur geplanten Novelle des Postgesetzes im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen nach wie vor als völlig unzureichend und fordert deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. ver.di begrüßt jedoch, dass im Kabinettsbeschluss die Kennzeichnung von Paketsendungen, die schwerer als zehn Kilogramm sind, vorgesehen ist. „Das ist ein erster Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Allerdings sollen Pakete, die schwerer sind als 20 Kilogramm, in der Ein-Personen-Zustellung verbleiben können, wenn der Arbeitgeber technische Hilfsmittel wie etwa eine Sackkarre zur Verfügung stellt. „Die Bundesregierung lässt damit die dringende Handlungsnotwendigkeit verstreichen, den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Wir fordern weiterhin, dass Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht künftig ausnahmslos in der Zwei-Personen-Zustellung erlaubt sind.“

Die Ausweitung der Lizenzpflicht auf die Paketbranche und Subunternehmen wird die derzeit vielfach geübte Praxis bei Subunternehmen, das Arbeits- und Sozialrecht zu ignorieren, nicht ändern. Anders als noch im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen, können die Auftraggeber jetzt nicht mehr für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den Subunternehmen haftbar gemacht werden. „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wäre der einzig richtige Weg, die von der Regierung erkannten und in der Gesetzesbegründung selbst lang und ausführlich beschriebenen Missstände in der Branche anzugehen.“ In der Bundesregierung scheine gerade zur Gewichtsbegrenzung und zum Verbot der Subunternehmer wieder einmal die FDP auf der Bremse zu stehen, denn in den anderen Regierungsparteien gebe es Zuspruch und viele Befürworterinnen und Befürworter der ver.di-Forderungen. Zuletzt hatte auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz von Bund und Ländern Anfang Dezember ein Verbot von Subunternehmen in der Branche gefordert und davor bereits der Bundesrat in seiner Entschließung vom 12. Mai 2023.

„Die im Kabinettsbeschluss zum Postgesetz vorgesehene Verlängerung der Laufzeiten von Briefsendungen auf drei bzw. vier Tage verschlechtert nicht nur das Dienstleistungsangebot für die Kundinnen und Kunden der Post deutlich, sondern führt künftig auch zu einer Gefährdung von tarifierten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG“, so Kocsis weiter.

Kocsis abschließend: „Die in der Novelle des Postgesetzes vorgesehenen Änderungen sind zwar zum Teil Schritte in die richtige Richtung, aber sie sind völlig unzureichend. Die Missstände in der Branche werden damit nicht gelöst. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind daher deutliche Nachbesserungen des Gesetzes notwendig.“

V.i.S.d.P.

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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