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Verbändereport - Fachmagazin für die Führungskräfte der Verbände

Geplante Reform des Spendenrechts bringt Vorteile für gemeinnützige Verbände

Bonn / Berlin (ots)

Seminar für gemeinnützige Verbände
informiert über aktuelle Gesetzesänderungen / Verbändereport ist 
Medienpartner
Der Kurs des Gesetzgebers gegenüber gemeinnützigen Verbänden ist 
widersprüchlich: einerseits wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 
der Umsatzsteuersatz für bestimmte Zweckbetriebe von sieben auf 19 
Prozent angehoben, andererseits hat der Bundesfinanzminister 
steuerliche "Hilfen für Helfer" angekündigt, die die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für spendenberechtigte Verbände verbessern können. 
Ein entsprechender Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren 
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" liegt jetzt vor; die 
Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft 
treten.
Das gegenwärtig geltende Spendenrecht ist nach Meinung der 
Experten an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen. Die 
einschlägigen Regelungen sind über die Abgabenordnung, das 
Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, die 
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und zwei Anlagen zu dieser 
Verordnung verstreut. Da hat so mancher Zeitgenosse längst die 
Übersicht verloren. Der vorliegende Gesetzentwurf will das Dickicht 
entwirren und die Zusammenhänge für den Bürger verständlicher machen.
Neben Steuerverbesserungen, die den gemeinnützigen Körperschaften 
mittelbar zugute kommen, ist auch eine unmittelbar wirkende 
Verbesserung geplant. Die bisherige "Besteuerungsgrenze" von 30.670 
Euro bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs. 3 AO) und die
gleich hohe Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen (§ 67
a AO) soll auf 35.000 Euro angehoben werden. Der Vorschlag einer 
Arbeitsgruppe, diesen Betrag auf 100.000 Euro anzuheben, wurde leider
nicht aufgegriffen. Die vorgesehene Anhebung der Betragsgrenze würde 
dazu führen, dass gemeinnützige Verbände keine Gewinnermittlung für 
den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchführen (und daher einen 
etwaigen Gewinn auch nicht versteuern) müssen, wenn die 
Jahreseinnahmen den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten. 
Entsprechend erhöht sich auch die Grenze für die Inanspruchnahme des 
pauschalen Vorsteuerabzugs nach § 23 a UStG.
Am 15. März 2007 veranstalten die Kölner Verbände Seminar unter 
dem Titel "Das Gemeinnützigkeitsrecht im Wandel" in Bonn ein 
Fachseminar in dem ausführlich die Konsequenzen, die sich aus den 
geplanten Gesetzesänderungen ergeben, erörtert werden. Darüber hinaus
erhalten die Teilnehmer eine fundierte Einführung in die Grundlagen 
des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts für gemeinnützige Verbände, 
Organisationen und Stiftungen und ihnen wird ein Überblick über 
aktuelle Entwicklungen, Gestaltungsmöglichkeiten, Risiken und die 
Gefahrenabwehr geboten. Die Referenten berichten dabei sehr praxisnah
und unter Auswertung der neuesten Urteile und Erlasse und helfen mit 
zahlreichen Praxistipps weiter.
Umfassende Informationen zu den Auswirkungen der geplanten 
Gesetzänderungen für Verbände bietet die aktuelle Ausgabe des 
Verbändereport (www.verbaendereport.de). Informationen zum 
Fachseminar finden Sie unter www.verbaendeseminare.de. (WL)

Pressekontakt:

Wolfgang Lietzau
Verbändereport - Fachinformationsdienst für die Führungskräfte der
Verbände
Burgstr. 79, 53177 Bonn
Telefon (02 28) 93 54 93-30
Telefax (02 28) 93 54 93-35
lietzau@verbaende.com
www.verbaendereport.de
www.verbaende.com

Original-Content von: Verbändereport - Fachmagazin für die Führungskräfte der Verbände, übermittelt durch news aktuell

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