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Baugewerbe zu Baukosten: Verhältnismäßigkeit in der Normung behalten

Berlin (ots)

"Bauen muss bezahlbar bleiben und darf durch privatrechtliche Normen nicht unnötig aufwendig werden. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der aktuelle Normenentwurf zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) von einer verpflichtenden Regelung absieht", kommentiert Dipl.-Ing. Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), die aktuelle Entwicklung zur Gefahrenabwehr durch den Einbau von Brandschutzschaltern.

Die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) hat aufgrund des nachhaltigen Einspruchs des ZDB und weiterer Akteure der Bauwirtschaft im Entwurf der DIN VDE 0100-420-1:2018-02, "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen", lediglich eine Empfehlung zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen aufgenommen. Der zuerst vorgelegte Entwurf sah noch eine Einbaupflicht vor.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass privatrechtliche Regelungen Sicherheitsstandards definieren, die über die gesetzlichen Anforderungen im Brandschutz hinausgehen und unnötige Mehrkosten verursachen. So können beispielsweise beim Bau von herkömmlichen Seniorenwohnheimen bis zu 35.000 Euro allein für den Einbau von Brandschutzschaltern anfallen", erklärt Quast weiter. "Das Schutzniveau des Gesetzgebers muss auch für privatrechtliche Normen gelten. Aufgrund der nicht erprobten Gebrauchstauglichkeit und der hohen Kosten der AFDD-Schalter ist anzuzweifeln, ob die Norm als anerkannte Regel der Technik gelten sollte. Daher setzen wir uns klar gegen einen verpflichtenden Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen ein."

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell

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