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Erneuter Polizeischlag gegen illegalen Handel mit Decodern und SmartCards
Über 90 Hausdurchsuchungen bundesweit
Kofler: "Empfindliche Strafen für Dealer sind überfällig"

München (ots)

Die Polizei hat in dieser Woche bundesweit
zahlreiche gestohlene Decoder und manipulierte SmartCards für den
Empfang von Abo-Sendern wie Premiere sichergestellt. In der breit
angelegten Aktion wurden in 15 Bundesländern über 90 Wohnungen und
Büros durchsucht. Die Polizeimaßnahmen waren Teil eines seit August
2001 laufenden Ermittlungsverfahrens gegen einen 25-jährigen Spanier.
Der Mann wird beschuldigt, seit Anfang 2000 mehr als 3.000 gestohlene
Decoder und über 10.000 SmartCards angekauft und anschließend weiter
verkauft zu haben. Einem 25-jährigen Münchner wird als zweitem
Hauptbeschuldigten vorgeworfen, für 110.000 Euro Decoder und
SmartCards von dem in Hamburg lebenden spanischen Hehler erworben zu
haben. Eine SmartCard ist der Schlüssel zu den Angeboten von
Abo-Sendern. Sie trägt den Code für die Entschlüsselung der
Programme.
Die Durchsuchungsaktionen, deren Schwerpunkt in Süddeutschland
lag, waren nicht die ersten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen
den hauptverdächtigen Spanier. Bereits Ende November 2001 hatte die
Polizei bei der Durchsuchung von Wohnungen und Geschäften in mehreren
deutschen Städten über 8.000 illegale Karten zum Empfang von Abo-TV
und zahlreiche weitere Piratenprodukte wie Kartenlesegeräte,
gestohlene Decoder und Computer sichergestellt. Aufgrund dieser
Ermittlungsergebnisse wurden Anfang Mai 2002 weitere 20
Durchsuchungen durchgeführt. Dabei konnte der tatverdächtige
spanische Dealer in seiner Hamburger Wohnung festgenommen werden und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Darüber hinaus konnte die
Polizei zahlreiche Käufer ermitteln, die von den beiden 25-Jährigen
über Internetauktionshäuser vermutlich gestohlene Decoder und
SmartCards erworben hatten. Gegen diese und andere Kunden der beiden
Hehler richteten sich die jüngsten Durchsuchungen. Das
Ermittlungsverfahren gegen den Spanier wurde dabei abgeschlossen, den
Dealer erwarten nun weitreichende strafrechtliche Konsequenzen.
Erst vor wenigen Wochen ist ein Dealer für den Besitz und Handel
mit gefälschten SmartCards vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde
aufgrund persönlicher Umstände des Täters zu vier Jahren auf
Bewährung ausgesetzt. "Mit diesem Urteil hat die Justiz nachhaltig
bestätigt, dass das Fälschen und Manipulieren von SmartCards kein
Kavaliersdelikt ist", sagt Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler.
Um den kriminellen Energien hinter solchen Taten Einhalt zu gebieten,
seien empfindliche Strafen wie die jetzt ausgesprochene nach
Auffassung des Senderchefs überfällig.
Der Verurteilte hatte in seinem Fernsehgeschäft SmartCards
technisch so verändert, dass damit ohne entsprechendes Abonnement
Programme von Premiere angeschaut werden konnten, und einen regen
Handel mit diesen Karten betrieben. Zudem hatte er in seinem Laden
unterschlagene Digitalreceiver verkauft, die Premiere regulären
Kunden im Rahmen eines Abonnements leihweise zur Verfügung gestellt
hatte. In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren musste der Dealer sich
deshalb neben der gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten,
dem Ausspähen von Daten und dem Verrat von Betriebsgeheimnissen auch
wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verantworten. Neben den
strafrechtlichen Folgen muss der Täter außerdem mit erheblichen
Schadensersatzansprüchen von Premiere rechnen. "Egal ob Hacker,
Dealer oder Schwarzseher, wir gehen ausnahmslos gegen jeden vor, der
uns betrügt oder bestiehlt", so Kofler.
Premiere nutzt neben verschiedenen technischen Maßnahmen alle
juristischen Möglichkeiten, um gegen Piraterie vorzugehen. Vielfach
erstattet der Sender Anzeige und unterstützt Polizei und
Staatsanwaltschaften bei den Ermittlungen. Herstellung und Vertrieb
gefälschter SmartCards erfüllen mehrere Tatbestände des
Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) und des neuen Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
(ZKDSG). In der Herstellung ist ein Verrat von Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), ein Ausspähen von Daten (§ 202a
StGB), eine Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) und eine
unerlaubte Herstellung einer Umgehungsvorrichtung (§ 3 ZKDSG) zu
sehen. Die Nutzung derartiger Karten ist unter anderem als
Computerbetrug nach § 263a StGB strafbar. Das Strafmaß reicht bei
diesen Delikten bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Diese Meldung ist im Internet unter www.premiere.de/presse
abrufbar.
Premiere gibt es bereits für fünf Euro im Monat. Mehr zum neuen
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Für Rückfragen:
Katrin Gogl
Leitung Unternehmenskommunikation
Premiere
Tel.: 089/99 58-63 77 
katrin.gogl@premiere.de

Original-Content von: Sky Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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