DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation
Abschlussbericht zur Inhousekoordination der Organspende: Grundlage zur Tätigkeit und Fortbildung von Transplantationsbeauftragten
Frankfurt am Main (ots)
Der Abschlussbericht des Deutschen Krankenhausinstitutes über das von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) seit 2010 durchgeführte Projekt "Inhousekoordination" hat eine flächendeckende Analyse und Datenerhebung zur Organspende vorgenommen. Von den 155 großen Kliniken haben sich 112 am Pilotprojekt Inhousekoordination beteiligt. Damit konnten wertvolle Grundlagen für die Tätigkeitsbeschreibung und die Fortbildung der Transplantationsbeauftragten nach dem Transplantationsgesetz geschaffen werden, um so eine maßgebliche Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland zu erreichen.
Durchschnittlich hat jedes Projektkrankenhaus sechs Verbesserungsmaßnahmen im Projektzeitraum geplant oder durchgeführt. Im Fokus standen die Mitarbeitersensibilisierung und Mitarbeiterausbildung sowie die Verbesserung der für eine Organspende notwendigen Abläufe.
In den 112 Projektkrankenhäusern waren die Spenderzahlen im Vergleich etwas höher als in den 43 vergleichbaren Nicht-Projekt-Krankenhäusern. Von insgesamt rund 23.000 betrachteten Todesfällen mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung in den Projektkrankenhäusern wurden 8.906 Fälle im Rahmen der strukturierten Dialoge eingehender auf ein mögliches Spenderpotenzial analysiert. Bei 411 Fällen (4,6% der 8.906 gemeinsam von der Inhousekoordination und den DSO-Koordinatoren beratenen Fälle) stimmten Inhousekoordination und DSO-Koordinatoren überein, dass die Durchführung der Hirntoddiagnostik bzw. die Klärung einer möglichen Organspende sinnvoll gewesen wäre, aber nicht stattgefunden hat. Dennoch können diese möglichen Spender nicht mit tatsächlichen Spendern gleichgesetzt werden, da bei diesen Patienten weder feststeht, dass der Hirntod festgestellt worden wäre, noch dass die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Organspende vorgelegen hätten.
Allerdings reichen diese zusätzlichen Spender nicht aus, um die Spenderzahlen in Deutschland dem europäischen Durchschnitt oder gar dem europäischen Spitzenniveau anzugleichen. Als Gründe für die in Deutschland geringere Zahl von Organspenden identifiziert das Deutsche Krankenhausinstitut als wissenschaftlicher Begleiter des Projektes vor allem die fehlende Zustimmung zu den für eine Organspende erforderlichen diagnostischen Maßnahmen - u. a. auch bewirkt durch Patienten-verfügungen - sowie im Vorfeld vereinbarte Therapiebegrenzungen bei schicksalhaften Krankheitsverläufen.
Für DSO-Vorstand Prof. Dr. Günter Kirste und DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum ergeben sich aus der Studie außerdem maßgebliche Ansatzpunkte für eine verbesserte Aufklärung der Bevölkerung. "Zum einen gibt es immer noch viel zu viele Wissensdefizite was die Organspende selbst betrifft, und zum anderen müssen wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen, auf welcher Basis Entscheidungen am Ende des Lebens getroffen werden", so Kirste. Wichtig sei hier insbesondere die Aufklärung über eine Vereinbarkeit von Patientenverfügung und Organspende. Laut DSO sind es in den meisten Fällen die Angehörigen, die im Falle einer möglichen Organspende um eine Zustimmung oder Ablehnung im Sinne des Verstorbenen gebeten werden. "Eine schriftliche Entscheidung des Verstorbenen bedeutet eine Erleichterung für die Angehörigen, die diese Entscheidung dann nicht mehr in einer emotional sehr belasteten Situation und möglicherweise unter Zeitdruck treffen müssten", so Baum.
Gute Chancen für eine Verbesserung sehen DSO und DKG daher mit der Umsetzung der Entscheidungslösung. Beide Organisationen appellieren daher an alle Bundesbürger, sich über das Thema Organspende zu informieren und eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren.
Die Studie "Inhousekoordination bei Organspenden" ist als kostenloser Download verfügbar unter www.dso.de und www.dki.de.
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