DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation
DSO-Jahreskongress: Deutsche Stiftung Organtransplantation fordert konsequente Umsetzung der Gesetze
Transplantationsbeauftragte müssen weiter unterstützt werden
Frankfurt am Main (ots)
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) startet heute ihre zweitägige hybride Jahrestagung. Vorherrschendes Thema zu Beginn des Kongresses ist die aktuelle Entwicklung der Organspende und Transplantation in Deutschland. Einem gefühlten Aufbruch angesichts der vor über zwei Jahren verabschiedeten gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Organspende steht immer noch die derzeitige Stagnation der Organspendezahlen entgegen. Der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, erklärt dazu auf der Eröffnungspressekonferenz: "Die Belastungen auf den Intensivstationen haben in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, nicht zu Einbrüchen bei der Organspende und Transplantation geführt. Aber auch hier bei uns konnten aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen in den Kliniken im Zuge der Coronavirus-Pandemie die durch die Gesetzgebung vorgegebenen Rahmenbedingungen und die begleitenden Maßnahmen aus dem Initiativplan nicht in dem gewünschten Maße umgesetzt werden. Somit ist die angestrebte Steigerung der Organspende zunächst noch ausgeblieben." In diesem Jahr gab es bis Ende September 696 postmortale Organspender und 2.182 hierzulande gespendete Organe (Vergleichszeitraum in 2020: 707 Organspender, 2.301 gespendete Organe). Auch im gesamten Jahr 2020 waren die Zahlen in Deutschland mit 913 postmortalen Organspendern gegenüber 932 in 2019 annähernd stabil geblieben.
Zu den wichtigen gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen, die seit 2019 beschlossen wurden, um die Organspende hierzulande zu fördern, zählen das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende und der begleitende Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende. Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende aus 2020 tritt erst im März 2022 in Kraft.
Viele der gesetzlichen Neuerungen betreffen die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern, die das wesentliche Bindeglied zwischen Klinikpersonal (auf den Intensivstationen) und der DSO als Koordinierungsstelle darstellen. Sie sind die Hauptzielgruppe des Kongresses und machen erfreulicherweise mehr als die Hälfte aller rund 650 angemeldeten Teilnehmer aus. Ein Schwerpunkt der Themen befasst sich daher damit, wie die Transplantationsbeauftragten bei ihren vielfältigen Aufgaben noch besser unterstützt werden können. "Denn allein durch Gesetzesänderungen gelingt keine Verbesserung, diese müssten auch entsprechend umgesetzt und gelebt werden", betont Rahmel. Dies untermauert auch eine aktuelle Umfrage der Bundesärztekammer unter Transplantationsbeauftragten, deren erste Ergebnisse auf dem Kongress vorgestellt werden.
Auch Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer, weist darauf hin, dass das System der Transplantationsbeauftragten noch nicht mit der Effizienz überall so umsetzt sei, wie man es sich wünsche. Das bestätigt Dr. med. Kati Jordan, selbst Transplantationsbeauftragte im Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin: "Klinikleitungen müssen in die Pflicht genommen werden und dafür sorgen, dass die im Gesetz verankerte Freistellung nicht nur auf Nachfrage der DSO bejaht, sondern auch wirklich gelebt wird." Die Ärztin verdeutlicht auch noch einmal, dass COVID-19 einiges an Initiativen ausgebremst habe: "Was uns die Pandemie hinsichtlich der Organspende aufgrund der extremen Belastungen der Kliniken gekostet hat, sind die Zeit und die Ressourcen, die es gebraucht hätte, um die Gedanken und Forderungen der Gesetzesänderungen vollständig und hinreichend umzusetzen."
In diesem Zusammenhang weist der Medizinische DSO-Vorstand darauf hin, dass es insbesondere die gute Infrastruktur in Deutschland war, die während der Pandemie eine breitflächige Überforderung der Intensivstation verhindert habe. Allerdings war die Belastung des pflegerischen und ärztlichen Personals auf den Intensivstationen auch hierzulande erheblich und es ist nicht auszuschließen, dass diese angespannte Personalsituation zu der Stagnation der Organspendezahlen beiträgt. In seiner Analyse geht Prof. Dr. med. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, näher auf die Situation der Entnahmekrankenhäuser, speziell die der Universitätskliniken, ein: "Die Uniklinika haben in der Pandemie nicht nur schwererkrankte Patientinnen und Patienten versorgt, sondern auch die regionale Koordination der Versorgung der Covid-Patienten übernommen. Gleichzeitig haben andere Krankenhäuser von der universitären Expertise und dem Austausch profitiert. Dieser Netzwerkgedanke mit einem Uniklinikum im Zentrum und eine klare Aufgabenteilung müssen zukünftig im Mittelpunkt der Krankenhausplanung stehen. Ein derartiger Wissens- und Erfahrungstransfer könnte auch der Organspende bundesweit einen zusätzlichen Schub verleihen. In die Koalitionsverhandlungen muss das Thema "Krankenhausfinanzierung" Eingang finden und dort sind die Weichen für eine Differenzierung der DRG-Finanzierung nach Versorgungsstufen zu stellen." Auch Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery sieht alle Partner bei der Organspende in der Pflicht, bei der neuen Regierung weiterhin beharrlich zu bleiben, sodass die festgestellten Probleme der Organspende und Transplantation im Fokus bleiben.
"Ebenso wichtig ist aber auch die gesellschaftliche Verankerung der Organspende", hebt Thomas Biet hervor, Kaufmännischer Vorstand der DSO. Im März 2022 tritt das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Auch hier wird die Umsetzung mitentscheiden, welchen Effekt es haben wird, also inwieweit die Bevölkerung die Informationsangebote annimmt und die Entscheidung für oder gegen Organspende im neuen Online-Organspenderegister dokumentiert.
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