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Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Logopädische Versorgung in Teilen Hessens bricht zusammen
Ärzte verweigern medizinisch notwendige Verordnungen aus Angst vor Regressen - auch andere Bundesländer betroffen

Frechen (ots)

"In Teilen Hessens ist die Versorgung der
Patienten mit logopädischer Therapie nicht mehr gewährleistet. 
Insbesondere im Raum Fulda, Marburg, Kassel und Darmstadt erhalten 
viele Kranke trotz medizinischer Notwendigkeit keine Verordnungen 
mehr", so der Geschäftsführer des Deutschen Bundesverbandes für 
Logopädie (dbl) heute in Frechen, Lucas Rosenthal. Dies sei das 
Ergebnis einer Umfrage unter den logopädischen Praxen in Hessen, die 
bis zu 40% Verordnungsrückgänge verzeichnen. Dieses Ausmaß sei unter 
Morbiditätsgesichtspunkten nicht zu erklären und weise auf eine 
Unterversorgung hin, so Rosenthal.
Betroffen sind Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech- und 
Stimmstörungen. Ihnen bzw. ihren Angehörigen bleibt oft nichts 
anderes übrig, als von Arzt zu Arzt zu laufen in der Hoffnung, doch 
noch eine Verordnung zu ergattern. "Dies ist für die Patienten eine 
unwürdige Situation", so der dbl-Geschäftsführer.
"Die Politik muss endlich handeln. Es geht nicht an, dass sich die
gesundheitspolitisch Verantwortlichen, wie beispielsweise die 
Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger, unter Hinweis auf 
die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus diesem 
Versorgungsnotstand heraushalten", so Rosenthal. Im übrigen gebe es 
auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern
oder Nordrhein-Westfalen, immer öfter Klagen von Patienten und 
Logopäden über Verordnungsverweigerungen unter Hinweis auf die 
bestehenden Richtgrößen.
Richtgrößen sind arztgruppenspezifische Höchstverordnungsmengen, 
bei deren Überschreitung dem jeweiligen Arzt ein förmliches Prüf- und
Regressverfahren droht. Ende August war bekannt geworden, dass 
derzeit in Hessen 1100 Arztpraxen davon betroffen sind. 
"Offensichtlich nehmen viele Ärzte mittlerweile in Kauf, dass ihren 
Patienten die notwendige Therapie vorenthalten wird, um das 
persönliche Regressrisiko zu senken und auch, um auf die 
katastrophale Wirkung des Richtgrößensystems öffentlich aufmerksam zu
machen", so Rosenthal. In der Zielsetzung seien  LogopädInnen mit den
Ärzten einig: Die aktuellen Richtgrößen, sowohl deren Höhe als auch 
die Art der Organisation, seien kein geeignetes Steuerungsinstrument 
für Heilmittelverordnungen, so der dbl-Geschäftsführer. Dies gelte 
umso mehr, als der derzeitige Verordnungsrückgang dazu führe, dass 
die im nächsten Jahr zur Verfügung stehende Verordnungsmenge pro 
Praxis sogar noch niedriger ausfallen werde.
Ungeachtet dessen könne es aber nicht angehen, die betroffenen 
Patienten im Regen stehen zu lassen. "Ein Aphasiker, der nach einem 
Schlaganfall seine Sprache verloren hat oder ein Kind, das seine 
Einschulung riskiert, wenn seine Sprachstörung nicht rechtzeitig 
behandelt wird, haben ein Recht auf logopädische Therapie", so Lucas 
Rosenthal.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Lucas Rosenthal
Deutscher Bundesverband für Logopädie
Augustinusstraße 11a
50226 Frechen.
Weitere Informationen:
Margarete Feit
Tel.: 02234/37 95 3-27
Fax: 02234/37 95 3-13
E-Mail: feit@dbl-ev.de
Internet: www.dbl-ev.de

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt durch news aktuell

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