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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Sturz in die Baugrube
Mitverschulden des Geschädigten im dunklen Innenhof

Sturz in die Baugrube / Mitverschulden des Geschädigten im dunklen Innenhof
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Berlin (ots)

Wer durch eine Baustelle eine Gefahrenquelle schafft, der muss diese absichern, damit niemand zu Schaden kommen kann. Das war bei umfangreichen Arbeiten im Innenhof eines Gebäudes in München nicht der Fall. Die bereits ausgehobene Grube der Baustelle für ein Wohn- und Geschäftshaus war nur mit einem Flatterband gesichert. Prompt verletzte sich der Beschäftigte eines benachbarten Lokals, als er Kartons zum Müllsammelplatz bringen wollte. Er stürzte in die Grube und zog sich dabei Verletzungen im Gesichtsbereich zu. Anschließend ging es darum, wer für die Leistungen der Unfallversicherung in Höhe von 17.000 Euro aufkommen müsse. Am Ende lief es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auf eine Halbierung der Kosten hinaus. Eine Hälfte mussten Baufirma und Grundstückseigentümer begleichen, die andere Hälfte fiel dem Verunglückten zu. Er trug ein Mitverschulden, weil er von den Bauarbeiten gewusst habe und ihm auch klar sein musste, dass er gerade bei Dunkelheit besser aufpassen müsse.

(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 7 U 3118/17)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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