PIN: Nicht als Telefonnummer tarnen
Frankfurt/Main (ots)
Bei gesperrten Zahlungskarten haften Banken und Sparkassen ab dem Zeitpunkt der Sperrung in vollem Umfang für finanzielle Schäden. Das trifft jedoch nicht zu, wenn Karteninhaber grob fahrlässig handeln: Die Geheimnummer wird zum Beispiel auf der girocard (früher ec-Karte) vermerkt oder zusammen mit der Karte als getarnte Telefonnummer aufbewahrt. Für Kriminelle ist es relativ einfach den Nummern-Trick zu durchschauen. Sie rufen an und merken schnell, dass es keine echte Telefonnummer ist. Mit girocard und PIN haben sie Zugang zum Konto. Zumindest bis zum Zeitpunkt der Kartensperre durch den Karteninhaber. Wie merkt man sich die PIN am besten? Die EURO Kartensysteme rät beispielsweise, eine Eselsbrücke zu bauen: Lautet die Geheimnummer 1231, ist das verdreht der Silvestertag.
Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und PIN hat die EURO Kartensysteme GmbH in ihrem Internetportal www.kartensicherheit.de zusammengestellt. Hier finden Verbraucher interessante Informationen zu bargeldlosen Zahlungsmitteln und einen SOS-Infopass mit den wichtigsten Sperrnummern für den Notfall als Download.
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