Service für Sprach- und Hörgeschädigte: Zahlungskarten per Fax sperren
Frankfurt/Main (ots)
Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, hat es im Alltag nicht leicht. Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind nahezu unmöglich. Doch gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine schnelle Reaktion wichtig. Wie können Sprach- und Hörgeschädigte also ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und einen Kartenverlust melden, um finanzielle Schäden zu vermeiden? Ein spezieller Service ermöglicht die Sperrung von girocards und Kreditkarten auch per Fax. Das entsprechende Formular kann auf www.kartensicherheit.de unter der Kategorie "Kartensperrung" heruntergeladen werden. Wie auch der Sperr-Notruf lautet die zentrale Faxnummer 116 116.
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