Kreditkarten - Umsetzung der EU-Verordnung
Wegfall
Auslandseinsatzentgelt zum 1. Juli 2002
Frankfurt/Main (ots)
Noch müssen die meisten deutschen Urlauber beim Bezahlen oder Bargeldbezug mit Kreditkarte im Ausland ein Entgelt für den Auslandseinsatz bezahlen. Dieses beträgt in der Regel ein Prozent und wird von den Banken und Sparkassen erhoben. Rechtzeitig zur Urlaubszeit wird die Reisekasse der Karteninhaber geschont. Im Rahmen einer EU-Verordnung werden zum 1. Juli 2002 unter anderem die Entgelte für Kreditkartenverfügungen in Euro innerhalb der EU den Entgelten für Inlandstransaktionen gleichgestellt.
Das bedeutet für Eurocard-Inhaber, dass das Auslandseinsatzentgelt somit für Transaktionen in Euro in folgenden Ländern nicht mehr berechnet wird: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. Außerdem: Guadeloupe, Martinique, Franz. Guayana, Rèunion, Gibraltar, Aaland Inseln, Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln.
Als ein Unternehmen der deutschen Banken und Sparkassen erbringt die EURO Kartensysteme Serviceleistungen für die führenden Kartenzahlungssysteme: Eurocard/MasterCard und die GeldKarte. Das Marken- und Lizenzmanagement sowie die Akquisition von Eurocard- und Visa-Vertragspartnern sind Schwerpunkte der Tätigkeit. Zu den Kunden der EURO Kartensysteme gehören mehr als 3.000 deutsche Kreditinstitute sowie nahezu 400.000 Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
Für weitere Informationen: EURO Kartensysteme Unternehmenskommunikation und Marketing Solmsstraße 2-22, 60486 Frankfurt am Main Tel.: 069/79 22-45 83, Fax: -45 80 http://www.eurokartensysteme.de
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