Unterhaltspflicht im Pflegefall: Kinder haften für ihre Eltern
München (ots)
Kinder müssen Unterhalt an ihre Eltern zahlen, selbst wenn der Kontakt schon längst abgebrochen ist. Das hat im Februar ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Das Urteil ruft eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, die vielen nicht bekannt ist: Eltern und Kinder müssen füreinander finanziell einstehen und sind einander unterhaltspflichtig - in beide Richtungen. Das bedeutet: Auch wer kein enges Verhältnis zu seinen Eltern mehr hat, beispielsweise aufgrund von Scheidung oder Streit, muss im Zweifelsfall für deren Pflege aufkommen.
Der Sohn eines mittlerweile verstorbenen Rentners hatte geklagt, da er noch offene Beträge für die Pflege seines Vaters zahlen sollte, zu dem er seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Das Gericht entschied, dass der Kläger trotz der jahrelangen Funkstille seinem Vater gegenüber unterhaltspflichtig ist. Denn dieser sei in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes seinen Elternpflichten nachgekommen - also als die elterliche Fürsorge besonders wichtig war.
Unterhaltszahlungen sind nicht unerheblich
Die Unterhaltsverpflichtung ist nach § 1601 BGB eindeutig geregelt: Kinder oder Enkel müssen ihre Eltern und Großeltern im Notfall finanziell unterstützen, wenn diese ihr Leben nicht mehr eigenständig führen können. Gerade wenn der Pflegefall eintritt, wird es teuer - egal ob die betroffene Person zu Hause oder in einer speziellen Einrichtung versorgt wird. Derzeit belaufen sich die Kosten bei Pflegestufe III für stationäre Pflege monatlich auf etwa 3.700 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt davon nur einen kleinen Teil der Kosten ab. So können schnell bis zu 2.200 Euro anfallen, die aus eigener Tasche für die Versorgung pro Monat zu bezahlen sind. Reicht das Geld der pflegebedürftigen Person dafür nicht aus, werden deren Kinder und unter Umständen auch Enkelkinder zur Kasse gebeten - so wie auch im Fall des BGH-Urteils. Das Sozialamt springt erst ein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Natürlich müssen Kinder nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflege ihrer Eltern zur Verfügung stellen. So ist beispielsweise bei Alleinstehenden ein Freibetrag von üblicherweise 1.600 Euro des monatlichen Nettoeinkommens vor dem Sozialamt sicher, ebenso das selbstgenutzte Eigenheim sowie Ausgaben für die eigene Altersvorsorge. Dennoch kann sehr schnell ein großer Betrag zusammenkommen, mit dem die Kinder in der Pflicht stehen. Experten raten deshalb: Wer sich und seiner Familie diese finanzielle Bürde ersparen will, sollte mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Diese garantiert im Ernstfall eine fest vereinbarte monatliche Leistung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege selbst organisiert wird oder professionelle Betreuer einspringen.
Qualität ist bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung entscheidend
Bei Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung haben die Verbraucher die Qual der Wahl. "Die monatlich zu zahlenden Beiträge sollten dabei nicht das einzige Auswahlkriterium darstellen", so Thomas Fornol, in der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland für den Intermediärvertrieb zuständig. "Vielmehr sollten auch Qualitätsaspekte berücksichtigt werden, beispielsweise ob die Versicherung auch bei Demenz leistet, ob Einmalleistungen möglich sind und ob über die Zahlungen frei verfügt werden kann." Einen wertvollen Anhaltspunkt geben Produktauszeichnungen renommierter Analyse-Institute. Auch das Versicherungsunternehmen Swiss Life Deutschland erhielt zahlreiche Auszeichnungen für seinen Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz - die Pflegerente mit Geld-zurück-Garantie. Denn mit dem zusätzlich versicherbaren Todesfallschutz fließt das Kapital, das nicht für Pflegeleistungen verbraucht wurde, weitgehend zurück an die Angehörigen. Die Ratingagentur Morgen & Morgen zeichnete das Produkt in der Variante "Sofortschutz" mit der Bestnote aus. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) erteilte für den Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz eine Empfehlung, die der Lobby-Verband an besonders verbrauchergerechte, innovative Dienstleistungen und Produkte vergibt.
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Swiss Life Deutschland ist ein führendes Finanzberatungs- und Versicherungsunternehmen. Mit unseren qualifizierten Beraterinnen und Beratern und unseren vielfach ausgezeichneten Produkten sind wir ein Qualitätsanbieter im deutschen Markt.
Unter der Marke Swiss Life stehen Privat- und Firmenkunden flexible Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit zur Verfügung. Kernkompetenzen sind dabei die Berufsunfähigkeitsabsicherung, die betriebliche Altersvorsorge und moderne Garantiekonzepte. Der Vertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung von Swiss Life hat ihren Sitz in München und beschäftigt einschließlich Tochtergesellschaften rund 700 Mitarbeiter.
Die Marken Swiss Life Select, tecis, HORBACH und Proventus stehen für ganzheitliche und individuelle Finanzberatung. Kunden erhalten dank des Best-Select-Beratungsansatzes eine fundierte Auswahl passender Lösungen von ausgewählten Produktpartnern in den Bereichen Altersvorsorge, persönliche Absicherung, Vermögensplanung und Finanzierung. Für die Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit der Kunden engagieren sich deutschlandweit über 3.000 Berater. Hauptsitz für die Endkundenvertriebe ist Hannover mit rund 500 Mitarbeitern. Swiss Life Deutschland ist Teil des Swiss Life Konzerns mit Sitz in Zürich, einem führenden europäischen Anbieter von umfassenden Vorsorge- und Finanzlösungen.
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