GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Guten Rutsch ins neue Jahr - aber Vorsicht in der Silvesternacht
Berlin (ots)
In jedem Jahr kommt es in der Silvesternacht zu folgenschweren Unfällen. Im Freudentaumel werfen viele Menschen alle Vorsicht über Bord und hantieren leichtsinnig mit Raketen und Knallern. Nach Ansicht der deutschen Versicherer lassen sich die schlimmsten Katastrophen vermeiden, wenn Folgendes beachtet wird:
- bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf, - beachten Sie genau die Gebrauchsanweisung der Hersteller, - brennen Sie Raketen und Knaller nie aus der Hand und nur im Freien ab, - verwenden Sie nie selbst gebastelte Feuerwerkskörper, - Haustiere sollten, zum Schutz vor Schreckreaktionen, in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben, - richten Sie Raketen nie auf Menschen oder Tiere, - Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte.
Feuerwerkskörper müssen außerdem von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sein. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Außerdem ist böllern nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?
Trotz größter Vorsicht kann immer etwas passieren. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt für den Schaden die Teilkaskoversicherung ein.
Die Private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch zum Schadensfall kommt. Wer sich verletzt, erhält von seiner Krankenversicherung die anfallenden Heilbehandlungskosten ersetzt. Für Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, zahlt zusätzlich die Private Unfallversicherung.
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