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Guten Rutsch ins neue Jahr - aber Vorsicht in der Silvesternacht

Berlin (ots)

In jedem Jahr kommt es in der Silvesternacht zu
folgenschweren Unfällen. Im Freudentaumel werfen viele Menschen alle
Vorsicht über Bord und hantieren leichtsinnig mit Raketen und
Knallern. Nach Ansicht der deutschen Versicherer lassen sich die
schlimmsten Katastrophen vermeiden, wenn Folgendes beachtet wird:
- bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf,
   - beachten Sie genau die Gebrauchsanweisung der Hersteller,
   - brennen Sie Raketen und Knaller nie aus der Hand und nur im
     Freien ab, 
   - verwenden Sie nie selbst gebastelte Feuerwerkskörper,
   - Haustiere sollten, zum Schutz vor Schreckreaktionen, in der
     Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben,
   - richten Sie Raketen nie auf Menschen oder Tiere,
   - Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben
     werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte.
Feuerwerkskörper müssen außerdem von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung  (BAM) zugelassen sein. Die BAM hat
die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der
Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18
Jahren gezündet werden. Außerdem ist böllern nur am Silvesterabend
(ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) erlaubt. Verboten ist das
Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie
Kinder- und Altenheimen.
Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?
Trotz größter Vorsicht kann immer etwas passieren. Die
Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch
explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Werden Autos
durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion
beschädigt, tritt für den Schaden die Teilkaskoversicherung ein.
Die Private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Partygast in
einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet
oder Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren, und es dadurch
zum Schadensfall kommt. Wer sich verletzt, erhält von seiner
Krankenversicherung die anfallenden Heilbehandlungskosten ersetzt.
Für Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, zahlt zusätzlich
die Private Unfallversicherung.
Ansprechpartner Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV)
Pressestelle: 
Stephan Schweda 
030-2020-5181
Abt.: Presse-und Oeffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/2020-5181 Fax 030/2020-6181
E-Mail:  s.schweda@gdv.org  http://www.gdv.de

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