GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Tatort Arbeitsplatz: Mitarbeiterkriminalität nimmt drastisch zu - Versicherungswirtschaft warnt: Unternehmen nicht ausreichend versichert
Berlin (ots)
Immer mehr Mitarbeiter in deutschen Unternehmen stocken ihr Gehalt durch Diebstahl, Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung auf. Die Bandbreite der Mitarbeiterkriminalität reicht von Diebstahl über Computermissbrauch und Insider-Geschäften bis hin zu Korruption, Betriebsspionage und Erpressung. Im vergangenen Jahr entstanden deutschen Firmen auf diese Weise Schäden in Höhe von rund drei Milliarden Euro. Tendenz: steigend.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben sich die wenigsten Unternehmen gegen dieses Risiko mit einer Vertrauensschadenversicherung abgesichert. Nur rund 50 Millionen Euro Schadenleistungen im Jahr werden fällig. Weniger als zwei Prozent des gesamten Schadens wird demnach durch eine Versicherung ausgeglichen.
Die Vertrauensschadenversicherung bietet umfassenden Schutz. Sie ersetzt Schäden aus Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung und sonstigen Veruntreuungen - auch, wenn von einer Strafanzeige abgesehen wird. Voraussetzung ist lediglich der Nachweis eines rechtsbeständigen Schadenersatzanspruchs gegen den Täter.
Ob in der Chefetage, im Büro oder in der Lagerhalle: Veruntreuungsschäden gibt es in allen Ebenen. Steigende Anonymität und die verbreitete Angst vor Jobverlust fördern die Gleichgültigkeit gegenüber dem Eigentum des Arbeitgebers. Unternehmen, die im Zeitalter des Shareholder Values, Entscheidungen allein im Sinne der Aktionäre fällen, stoßen ihre Mitarbeiter häufig vor den Kopf. Unübersichtliche Unternehmensstrukturen erleichtern es potenziellen Tätern, im Trüben zu fischen.
Auch einige "Goldene Regeln" können helfen, das Risiko der Mitarbeiterkriminalität kann deutlich zu mindern, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
- Bei Stellenbewerbern Arbeitszeugnisse und Lebenslauf gründlich prüfen
- Eine zweite Unterschrift als überprüfende Instanz einhalten
- Regelmäßige Inventuren
- Revision: Unregelmäßige Sonderprüfungen in allen Geschäftsbereichen
Auch ein angenehmes Betriebsklima und angemessene Entlohnung beugen der Versuchung für Arbeitnehmer vor.
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