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EU-Kommission: Vorschlag für Lebensmittelwerbung schießt weit über das Ziel hinaus

Wiesbaden (ots)

Die Werbung für Lebensmittel soll europaweit
unverhältnismäßig stark reglementiert werden. Der gestern vorgelegte
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben und Werbeaussagen für
Lebensmitteln bedeutet das Aus für viele vertraute und erfolgreiche
Werbebotschaften, wenn er in dieser Form tatsächlich vom Europäischen
Parlament und vom Rat verabschiedet werden sollte: Künftig sollen
generelle Werbeaussagen zum allgemeinen Wohlbefinden (z. B. "hilft
ihrem Körper, mit Stress besser fertig zu werden") verboten sein.
Unzulässig sind auch Werbeaussagen, die sich auf die psychische
Funktionen oder Verhaltensfunktionen beziehen. Konkret heißt das
Schluß mit "Haribo macht Kinder froh" oder "Red Bull verleiht
Flügel".
"Mit derart weitgehenden Restriktionen schießt die EU-Kommission
weit über das Ziel hinaus", sagt Wolfgang Hainer, Geschäftsführer der
Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM). Ursprünglich
beabsichtigte die Kommission, ungleiche Marktbedingungen in den
EU-Mitgliedstaaten bei gesundheitsbezogenen Angaben und Werbeaussagen
zu beseitigen. Durch die Harmonisierung der unterschiedlichen
gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedssstaaten soll der
grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. "Dies ist aus
Binnenmarktaspekten grundsätzlich erwägenswert, darf aber nicht dazu
führen, das Recht auf freie kommerzielle Meinungsäußerung
unverhältnismäßig einzuschränken und die Werbebranche ihrer
gestalterischen Freiheit zu berauben", so Hainer. Dies widerspreche
allen Aussagen der Europäischen Kommission, für eine Deregulierung
und Liberalisierung der Märkte einzutreten.
So soll nicht nur eine Positivliste mit zulässigen
nährwertbezogenen Angaben ("fettarm", "hoher Ballaststoffgehalt")
erstellt werden, sondern der Vorschlag sieht auch vor, ein
Verzeichnis für bereits anerkannte spezifisch gesundheitsbezogene
Werbeaussagen, wie z. B. "Kalzium ist gut für die Zähne",
einzurichten. Andere - nach Meinung der Kommission - noch nicht
allgemein anerkannte gesundheitsspezifische Werbeaussagen, wie etwa
"Vollkornbrot kann ihr Herz gesund erhalten", sollen vor ihrer
Zulassung einem aufwendigen Prüfverfahren der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit unterzogen werden. Die Dauer dieses
Verfahrens beträgt mindestens neun Monate. "Ein Alptraum für jeden
Werbungtreibenden, denn bei der Länge und dem bürokratischen Aufwand
des Prüfverfahrens wird es unmöglich, eine Werbekampagne zu planen,
da nicht klar ist, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfällt", so
Carolin Zapf, stellvertretende Geschäftsführerin der OWM.
Ebenfalls verboten werden sollen sämtliche nährwert- und
gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke mit mehr als
1,2 % Alkohol. Neben dem Verbot für Angaben bezüglich
schlankmachender Wirkung oder Gewichtskontrolle, sollen auch Verweise
auf Aussagen oder befürwortenden Stellungnahmen von Ärzten oder
anderen Gesundheitsexperten künftig nicht mehr zulässig sein.
Rückfragen:
Wolfgang Hainer 
Tel.: 0611-5867-21
Carolin Zapf 
Tel.: 0611-5867-24
ORGANISATION WERBUNGTREIBENDE IM MARKENVERBAND (OWM)
Schöne Aussicht 59
65193 Wiesbaden

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