Stuttgarter Nachrichten: zu Auslandsbefreiungen
Stuttgart (ots)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist folgerichtig. Die maßvolle wie angemessene Beteiligung eines leichtsinnigen oder naiven Bundesbürgers an seinen Rettungskosten ist keine unbillige Zumutung - zumal das Außenministerium rechtlich genügend Spielraum hat, die Umstände der Entführung - etwa bei einem Entwicklungshelfer oder Außendienstler - finanziell zu gewichten. Der Staat ist dazu da, seinen Bürgern aus der Not zu helfen. Ihren Leichtsinn bezahlen aber muss er nicht.
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