Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Dienstunfall-Klage:
Stuttgart (ots)
Selbstverständlich hat den langjährigen Pädagogen das, was in seiner Schule geschehen ist, schwer erschüttert. Selbstverständlich braucht er Hilfe, um dies zu verarbeiten. Aber auf keinen Fall ist er Opfer eines Dienstunfalls geworden. Er war schlicht und einfach nicht im Dienst. Dass das Land seine Behandlung trotzdem bezahlen muss, liegt in den juristischen Tiefen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begründet.
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