Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Diesel-Urteil
Stuttgart (ots)
Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit. Kommt der Bund dieser Verpflichtung nicht nach, muss das Land eigene Wege suchen, die Grundrechte der Bürger durchzusetzen. Härter hätte das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu möglichen Fahrverboten kaum ausfallen können. Dem Wunsch der Landesregierung, Fahrverbote zu vermeiden, indem die Hersteller Dieselfahrzeuge nachrüsten, hat das Gericht eine überaus klare Absage erteilt. Für die von Razzien und einem Kartellverdacht gebeutelte Autoindustrie kommt dieses Urteil zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt - sollte sie doch selbstbewusst auftreten können, wenn am kommenden Mittwoch in Berlin der große Gipfel zur Zukunft der Branche stattfinden wird. Doch andererseits bietet dieser tiefe Fall auch die Chance zur Umkehr.
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