Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Töten von Küken
Stuttgart (ots)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken nicht mehr mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Dem kann man nur zustimmen. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, das Geschlecht bereits im befruchteten Ei festzustellen und Eier mit männlichen Embryonen gleich auszusortieren. Dass sich die Richter nicht zu einem sofortigen Verbot durchgerungen haben, mag Tierschützer empören. Doch bestehende Produktionsabläufe lassen sich nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Betriebe brauchen Übergangsfristen, die ihnen erlauben, sich umzustellen. Im konkreten Fall müssen sie in Geräte investieren, die hinreichend genau zwischen Eiern mit weiblichen und männlichen Embryonen unterscheiden.
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