Stuttgarter Nachrichten: Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Länderfinanzausgleich reformieren -Papier: "Neugliederung der Länder nicht auf Dauer verdrängen"
Stuttgart (ots)
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, appelliert an die Politik, "sich der noch gar nicht ernsthaft diskutierten, aber unverzichtbaren Reform der Finanzverfassung" zu stellen. Es seien ganz erhebliche Interessengegensätze zwischen Bund und Ländern, aber auch unter den Ländern zu erwarten, sagte er im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten (Freitag). Da diese Gegensätze zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern mit Parteipolitik nur selten etwas zu tun hätten, "darf man die Möglichkeiten speziell der großen Koalition auch nicht überschätzen".
Papier plädierte darüber hinaus dafür, die Reduzierung der Zahl von Bundesländern in Angriff zu nehmen. "Der Zusammenschluss von Ländern bietet die Chance, eine vitale bundesstaatliche Ordnung zu erhalten." Zu einer echten Eigenstaatlichkeit der Länder gehörten jedoch ein gewisses Maß an Finanzautonomie und substanzielle Gesetzgebungszuständigkeiten. "Und das wiederum bedingt, dass die Bundesländer - und zwar alle Bundesländer - wirklich in der Lage sind, diese Aufgaben auch zu bewältigen", betonte Papier: "Deshalb lässt sich die Frage nach einer Länderneugliederung, ob sich nicht einzelne Bundesländer zusammenschließen, nicht auf Dauer verdrängen."
Papier unterstützt den Vorschlag der Oppositionsparteien im Bundestag, das Quorum für einen vom Parlament gestellten Normenkontrollantrag von derzeit einem Drittel der Mandate auf ein Viertel zu senken. Das sei im Hinblick auf eine Stärkung der Rechte der Opposition durchaus erwägenswert - dies sei jedoch seine persönliche Meinung: "Als Verfassungsrichter möchte ich dem Gesetzgeber in dieser Frage keine Ratschläge erteilen."
Mit Blick auf die Angst vieler Deutscher vor der Reform des Sozialstaats und deren eigenem sozialen Abstieg sagte Papier: "Der Sozialstaat kann fortentwickelt, geändert, angepasst und grundsätzlich auch wieder zurückgebaut werden, weil er nicht die Verwirklichung eines in der Verfassung vorgeschriebenen Modells, sondern das Resultat politischer Gestaltung ist." Grundrechte wie der Schutz des Eigentums, wozu auch die Rentenansprüche und die Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich gehören, oder die rechtsstaatlichen Prinzipien wie Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot seien selbstverständlich zu beachten. Unmissverständlich stellte der Präsident auch klar, dass das Grundgesetz keinen verfassungsrechtlichen Auftrag zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet kenne.
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