KN: Leitartikel zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig zur Aussetzung des Haftbefehls gegen Carles Puigdemont
Kiel (ots)
König Salomo in Schleswig: Das Oberlandesgericht begrenzt das künftige Vorgehen Madrids gegen Puigdemont
Von Matthias Koch,
Chefredakteur des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND)
Niemand sollte die Weisheit deutscher Oberlandesgerichte unterschätzen. Das OLG in Schleswig jedenfalls bewies soeben im Umgang mit dem verzwickten Fall Puigdemont eine Eleganz, die an die sagenhaften Urteile des Königs Salomo erinnert. Wer, Freund oder Feind des katalanischen Separatisten mit der Beatles-Frisur, will ernsthaft etwas einwenden dagegen, dass die deutsche Justiz den Unseligen nun erst mal freilässt - unter Auflagen?
Allzu sehr hatten manche sich in den vergangenen Tagen in Schwarz-Weiß-Betrachtungen verbissen. Die einen sagten, es sei falsch gewesen, Puigdemont überhaupt festzunehmen. Letztlich sei er doch nur ein politischer Aktivist, vielleicht gar ein Anwärter fürs deutsche Asylverfahren. Da kam mancher ins Grübeln. Die anderen sagten, Spanien sei nun mal ein europäischer Rechtsstaat. Wenn ein Europäischer Haftbefehl vorliege, müsse Deutschland ihn umsetzen - anderenfalls nehme die gesamte europäische Einigung Schaden. Auch das ist wahr.
Was also tun? Viele Betrachter in den Medien waren sich, quer durch Deutschland und quer durch Europa, schon einig: Da wird ein kleines Oberlandesgericht in der schleswig-holsteinischen Provinz nun aber heillos überfordert sein.
Doch das ist es nicht. Das OLG Schleswig führt jetzt einer staunenden deutschen und europäischen Öffentlichkeit vor, wie eine umsichtige und faire Justiz zu differenzieren vermag. Das OLG hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, dessen Vollzug aber gegen Auflagen ausgesetzt. Damit wird das Schwarz-Weiß-Raster überstiegen. Doch dies ist nicht irgendein Trick. Es geht um Rechtsstaatlichkeit.
Jurastudenten lernen es in den ersten Semestern: Der Staat muss bei Eingriffen in Freiheitsrechte stets nach dem mildesten unter allen zweckmäßigen und geeigneten Mitteln suchen. Den Europäischen Haftbefehl zu ignorieren war keine Option. Ein ausufernder Zwangsaufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Neumünster hätte aber gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen.
Indem das OLG den Haftbefehl nur auf den Verdacht der Veruntreuung stützt, nicht aber auf "Rebellion", begrenzt es ganz nebenbei das künftige Vorgehen Madrids gegen Puigdemont. In dieser scheinbaren Nebensächlichkeit liegt etwas Sensationelles. Denn nach europäischem Recht kann Puigdemont jetzt nur noch im Rahmen dieses weniger schwerwiegenden Tatvorwurfs belangt werden.
Die theoretisch mögliche jahrzehntelange Haft ist vom Tisch - durch eine bloße formale Entscheidung einiger kluger deutscher Richter im beschaulichen Schleswig. Ganz nebenbei kann diese salomonische Entscheidung aus Deutschland helfen, auch die Aufregungen in Spanien zu dämpfen.
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