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SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse

Millionen-Schlamperei beim Risikostrukturausgleich der Krankenkassen bleibt vor Gericht ohne Folgen

München (ots)

Das Bayerische LSG hat gestern 3 Klagen der
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)  gegen den Risikostrukturausgleich
(RSA) in den Jahren 1994 und 1995 in zweiter Instanz zurückgewiesen.
In einem weiteren Verfahren konnte die SBK immerhin erreichen, dass
ihr vom Bundesversicherungsamt 500.000,- DM zu Unrecht gezahlte
Verzugszinsen zurückgezahlt werden, da das BVA das monatliche
Abschlagsverfahren im RSA Anfang 1996 nicht rechtmäßig durchgeführt
hatte. Hauptangriffspunkt der SBK bei den anderen Verfahren war die
unzureichende Datenlage, die die Basis für die Durchführung der
Jahresausgleichsverfahren in den Jahren 1994 und 1995 bildeten.
Ungerechtfertigt ist die SBK mit Millionenbeträgen belastet worden.
Das Bayerische Landessozialgericht legitimiert letztendlich
ähnlich wie das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen Schlamperei
bei den Krankenkassen. Fehler bei der Datenerhebung  und
Ungerechtigkeiten bei einzelnen Krankenkassen seien hinzunehmen, da
der RSA nun mal so komplex ausgestaltet sei. Deshalb könne das
Bundesversicherungsamt - das ist die Behörde, die den RSA durchführt
- die Rechenwerte nicht genauer ermitteln, auch dann nicht, wenn es
weiß, dass die Daten nicht stimmen. Die Datenlage sei ja in der
Gegenwart nicht mehr so katastrophal wie in den Vorjahren und mehr
könne man eben nicht erwarten. Dass ordnungsgemäß handelnde
Krankenkassen, wie die SBK, durch die Schlamperei anderer
Krankenkassen finanzielle Nachteile erleiden, sei nicht nachweisbar,
da man sowieso die Auswirkungen der Änderung von Berechnungsfaktoren
auf die RSA-Ausgleichsbeträge nicht beurteilen könne.
Aus der Sicht der SBK bedeutet das, dass es die Sozialgerichte
zwar sehr genau nehmen, wenn es im Einzelfall um ein paar Euro geht.
Sobald Milliarden Euro in Frage stehen, muss eine gewisse Schlamperei
akzeptiert werden. Dass im RSA jährlich mehr als 13 Milliarden Euro,
die von Versichertenbeiträgen aufgebracht werden, umverteilt werden,
wird dabei völlig außer Acht gelassen. "Je komplexer und
undurchsichtiger das Verfahren ist und je höher die umverteilten
Summen, desto weniger Rechtsschutz gibt es für die am RSA beteiligten
Krankenkassen, so Herr Wehrberger, der Vorstandvorsitzende der SBK.
"Allein die SBK-Beitragszahler zahlen mehr als 300 Millionen Euro
jährlich in den RSA. Die Ehrlichen sind bei diesem Verfahren die
Dummen. Schlampereien und falsche Meldungen werden letztlich
finanziell belohnt", so Herr Wehrberger weiter.
Mit der Einführung des Risikopools und der
Disease-Management-Programme wird das RSA-Verfahren noch erheblich
komplizierter und aufgrund des Umfangs der zu erhebenden Daten noch
undurchschaubarer werden.
Die SBK wird gegen die Urteile des Bayerischen
Landessozialgerichts Revision einlegen und hofft, vor dem
Bundessozialgericht Recht zu bekommen.
Rückfragen:
Gertraud Erlmeier
Telefon 089 / 62700-202

Original-Content von: SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse, übermittelt durch news aktuell

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