SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse
Millionen-Schlamperei beim Risikostrukturausgleich der Krankenkassen bleibt vor Gericht ohne Folgen
München (ots)
Das Bayerische LSG hat gestern 3 Klagen der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) gegen den Risikostrukturausgleich (RSA) in den Jahren 1994 und 1995 in zweiter Instanz zurückgewiesen. In einem weiteren Verfahren konnte die SBK immerhin erreichen, dass ihr vom Bundesversicherungsamt 500.000,- DM zu Unrecht gezahlte Verzugszinsen zurückgezahlt werden, da das BVA das monatliche Abschlagsverfahren im RSA Anfang 1996 nicht rechtmäßig durchgeführt hatte. Hauptangriffspunkt der SBK bei den anderen Verfahren war die unzureichende Datenlage, die die Basis für die Durchführung der Jahresausgleichsverfahren in den Jahren 1994 und 1995 bildeten. Ungerechtfertigt ist die SBK mit Millionenbeträgen belastet worden.
Das Bayerische Landessozialgericht legitimiert letztendlich ähnlich wie das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen Schlamperei bei den Krankenkassen. Fehler bei der Datenerhebung und Ungerechtigkeiten bei einzelnen Krankenkassen seien hinzunehmen, da der RSA nun mal so komplex ausgestaltet sei. Deshalb könne das Bundesversicherungsamt - das ist die Behörde, die den RSA durchführt - die Rechenwerte nicht genauer ermitteln, auch dann nicht, wenn es weiß, dass die Daten nicht stimmen. Die Datenlage sei ja in der Gegenwart nicht mehr so katastrophal wie in den Vorjahren und mehr könne man eben nicht erwarten. Dass ordnungsgemäß handelnde Krankenkassen, wie die SBK, durch die Schlamperei anderer Krankenkassen finanzielle Nachteile erleiden, sei nicht nachweisbar, da man sowieso die Auswirkungen der Änderung von Berechnungsfaktoren auf die RSA-Ausgleichsbeträge nicht beurteilen könne.
Aus der Sicht der SBK bedeutet das, dass es die Sozialgerichte zwar sehr genau nehmen, wenn es im Einzelfall um ein paar Euro geht. Sobald Milliarden Euro in Frage stehen, muss eine gewisse Schlamperei akzeptiert werden. Dass im RSA jährlich mehr als 13 Milliarden Euro, die von Versichertenbeiträgen aufgebracht werden, umverteilt werden, wird dabei völlig außer Acht gelassen. "Je komplexer und undurchsichtiger das Verfahren ist und je höher die umverteilten Summen, desto weniger Rechtsschutz gibt es für die am RSA beteiligten Krankenkassen, so Herr Wehrberger, der Vorstandvorsitzende der SBK. "Allein die SBK-Beitragszahler zahlen mehr als 300 Millionen Euro jährlich in den RSA. Die Ehrlichen sind bei diesem Verfahren die Dummen. Schlampereien und falsche Meldungen werden letztlich finanziell belohnt", so Herr Wehrberger weiter.
Mit der Einführung des Risikopools und der Disease-Management-Programme wird das RSA-Verfahren noch erheblich komplizierter und aufgrund des Umfangs der zu erhebenden Daten noch undurchschaubarer werden.
Die SBK wird gegen die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts Revision einlegen und hofft, vor dem Bundessozialgericht Recht zu bekommen.
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