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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

VÖB: VÖB-Einlagensicherungsfonds schützt Kundeneinlagen

Berlin (ots)

Der 1994 eingerichtete Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, bietet im
Insolvenzfall eines hieran angeschlossenen Instituts einen
umfassenden Schutz der Kundeneinlagen. "Der Schutz umfasst Einlagen
von Privatpersonen und von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere
Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende
Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus
Wertpapiergeschäften", erläuterte VÖB-Pressesprecher Dr. Stephan Rabe
heute in Berlin. Ausgenommen seien Einlagen von Banken sowie Einlagen
des Bundes und der Länder. Dies gelte auch für Verbindlichkeiten,
über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt habe. Pfandbriefe und
Kommunalobligationen böten dem Anleger bereits aufgrund ihrer
rechtlichen Konstruktion umfassende Sicherheit und bedürften daher
keines zusätzlichen Schutzes. Die freiwillige Einlagensicherung trete
subsidiär zur gesetzlichen  Einlagensicherung hinzu. Der hierdurch
vermittelte Einlegerschutz gehe deutlich über die Anforderungen des
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes hinaus.
Folgende Banken sind dem VÖB-Einlagensicherungsfonds
angeschlossen:
* Calenberger Kreditverein, Hannover 
   * Deutsche Ausgleichsbank, Bonn 
   * Deutsche Kreditbank AG, Berlin 
   * Deutsche Postbank AG, Bonn 
   * Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Hamburg 
   * InvestitionsBank Hessen AG, Frankfurt am Main 
   * Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen 
   * InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Potsdam 
   * L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg, Karlsruhe 
   * Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main 
   * LfA Förderbank Bayern, München 
   * Postbank EasyTrade.AG, Köln 
   * Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade 
   * Sächsische Aufbaubank GmbH, Dresden 
   * Thüringer Aufbaubank, Erfurt.
Die ebenfalls vom VÖB vertretenen Landesbanken gehören hingegen
den Sicherungseinrichtungen der deutschen Sparkassenorganisation an.
Daneben schützt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes
Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH, Bonn, Einlagen und
Verbindlichkeiten von Privatpersonen und kleineren
Kapitalgesellschaften aus Wertpapiergeschäften. Geschützt sind 90 %
der Einlagen sowie der Verbindlichkeiten bis zu einem Gegenwert von
20.000 EUR.
In einer neuen Broschüre informiert der VÖB ausführlich über seine
Einlagensicherungseinrichtungen (Einlagensicherungsfonds und
Entschädigungseinrichtung). Neben dem Verfahren werden auch die
gesetzlichen Grundlagen des Entschädigungsanspruchs aufgezeigt.
Informationen über den VÖB-Einlagensicherungsfonds und die
VÖB-Entschädigungseinrichtung  sind auch unter www.voeb.de
(Fachthemen/Standpunkte) erhältlich.
VÖB im Netz: www.voeb.de
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 17
10785 Berlin
Telefon:(0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
E-Mail:  stephan.rabe@voeb.de
Pressesprecher:
Dr. Stephan Rabe

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