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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

VÖB für zügige Schaffung eines ABS-Gesetzes

Frankfurt am Main (ots)

VÖB-Präsident Hans Dietmar Sauer hat der
Bundesregierung empfohlen, zügig die rechtlichen Voraussetzungen für
die Gründung von ABS-Zweckgesellschaften in Deutschland zu schaffen.
"Für den Finanzstandort Deutschland ist es von herausragender
Bedeutung, dass ABS-Zweckgesellschaften auch in Deutschland und nicht
nur in Irland oder in den USA gegründet werden können", sagte Sauer
anlässlich der Frühjahrs-Pressekonferenz des Verbandes in Frankfurt
am Main. Während Spanien, Italien oder Frankreich, die
Voraussetzungen für ABS-Gesellschaften geschaffen hätten, existierten
die hierfür notwendigen gesetzlichen Vorschriften in Deutschland noch
nicht.
Das neue ABS-Gesetz müsse im wesentlichen die
Umsatzsteuerbefreiung des Verbriefungsgeschäfts sowie die
Gewerbesteuerfreiheit der ABS-Gesellschaft regeln und
insolvenzrechtliche Probleme, insbesondere bei der
Sicherheitenübertragung, lösen. "Der VÖB hat hierzu gemeinsam mit der
KfW Vorschläge ausgearbeitet. Nun ist die Bundesregierung am Zuge,
die gesetzlichen Grundlagen für ABS-Zweckgesellschaften in
Deutschland kurzfristig zu schaffen und den hieran interessierten
Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben", sagte Sauer.
Diese Chance, den Finanzplatz Deutschland voranzubringen, dürfe
gerade vor dem Hintergrund der Abwanderungsdiskussion in einigen
Industriekreisen, nicht verpasst werden. Sauer bezeichnete die
Initiative zur Gründung einer Zweckgesellschaft für die Verbriefung
und den Verkauf von Krediten (True Sales Initiative, TSI) als
grundsätzlich begrüßenswerten Ansatz. Mit einer solchen Konstruktion
könnten die Banken ihr Eigenkapital entlasten und Freiräume in den
Bilanzen schaffen. Das Geschäft als solches sei nicht neu, sondern
werde in Deutschland, allerdings über im Ausland gegründete
Gesellschaften, schon seit 1991 praktiziert.
Sauer stellte klar, dass die Entscheidung über die Teilnahme an
dieser ABS-Zweckgesellschaft ausschließlich im geschäftspolitischen
Ermessen der Banken stehe. Die Vorstellung, die Initiative müsse
scheitern, wenn nicht alle deutschen Banken hieran teilnehmen, sei
daher völlig falsch. Jede Bank werde angesichts ihrer konkreten
Eigenkapitalsituation die Möglichkeiten der Forderungsverbriefung
individuell beurteilen und über die Inanspruchnahme des über die
ABS-Zweckgesellschaft eröffneten Angebots selbst entscheiden.
Der VÖB-Präsident warnte davor, die ABS-Zweckgesellschaft bereits
vor deren Gründung durch eine unsinnige Diskussion über vermeintliche
Staatsgarantien für die hieran teilnehmenden Banken zu belasten.
Richtig sei, dass es keinerlei Garantie der KfW für diesen
Geschäftskreis geben werde. Vielmehr sei die Einbindung der KfW in
die ABS-Zweckgesellschaft lediglich wegen deren Expertise bei solchen
Geschäften vorgesehen. Außerdem habe das Vorhaben nichts mit der
unseligen Diskussion über die Gründung einer "Bad-Bank" oder die
Sanierung maroder Banken mit Steuergeldern zu tun.
Alle VÖB-Presse-Informationen unter www.voeb.de

Pressekontakt:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 11
10785 Berlin

Pressesprecher: Dr. Stephan Rabe

Telefon: (0 30) 81 92 - 1 60
Telefax: (0 30) 81 92 - 1 68/ - 1 69
Mobil: 0170/2 47 67 02
E-Mail: presse@voeb.de
Internet: www.voeb.de

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