Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
VÖB gegen EU-Finanzmarktaufsicht
Berlin/Frankfurt am Main (ots)
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat sich erneut klar gegen eine zentralisierte EU-Finanzmarktaufsicht ausgesprochen. VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos sagte heute anlässlich der VÖB-Frühjahrs-Pressekonferenz in Frankfurt, dass die öffentlichen Banken die Bankenaufsicht als eine nationale Angelegenheit ansehen für die auch weiterhin eine nationale Behörde zuständig sein müsse. "Wer eine EU-einheitliche, zentrale Bankenaufsicht fordert, scheint zu vergessen, dass der hierfür notwendige EU-Rechtsrahmen nicht einmal in Ansätzen vorhanden ist. So müssten z. B. erst einmal das Aufsichtsrecht, das Verwaltungsrecht, das Insolvenzrecht und der Rechtsschutz europäisch harmonisiert werden", sagte Boos.
Mit großer Skepsis sieht der VÖB das für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diskutierte Vorstandsmodell. "Eine gute, im Markt und international respektierte Aufsicht muss sichtbar sein und sich durchsetzen können. Das kann sie am besten durch einen herausragenden Repräsentanten. Ein kollegiales Entscheidungsorgan würde den BaFin-Präsidenten hingegen schwächen, ohne die von den Befürwortern einer solchen Struktur angeführten Vorteile zu bringen", so VÖB-Hauptgeschäftsführer Boos. In der Diskussion um die Kosten der BaFin lehnt der VÖB die Rückkehr zu einer pauschalen staatlichen Kostenbeteiligung ab. Denn damit würde der aus dem Bundeshaushalt geleistete Anteil am BaFin-Haushalt den von Kreditwirtschaft und Versicherungsunternehmen zu erbringenden Anteil vorgeben. Dies könnte in Zeiten knapper Kassen zu einer ungenügenden finanziellen Ausstattung der BaFin führen. Der VÖB favorisiert daher eine Lösung, bei der der Haushalt der BaFin um aufsichtsfremde Aufgaben, z. B. die Geldwäschebekämpfung und den Abruf von Kontendaten, entlastet wird. Diese rein staatlichen Aufgaben müsse der Staat, z. B. durch jährliche Zuschüsse zum BaFin-Haushalt, selbst finanzieren.
In der Diskussion um die Haftung für fehlerhaftes Handeln der BaFin vertritt der VÖB den Standpunkt, dass dies ein klassischer Fall von Staatshaftung sei. Hierfür müsse daher der Staat und nicht die beaufsichtigten Unternehmen aufkommen. "Jede andere Betrachtung würde dazu führen, dass eine durch fehlerhafte Aufsicht geschädigte Bank den ihr zustehenden Schadensersatz letztlich über eine Umlage zum Teil selbst finanzieren muss", so Boos.
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