VBB Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V.
Attraktivitätsgesetz - VBB widerspricht "Bundeswehr aktuell" zu Beförderungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte
Bonn (ots)
Das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BwAttraktStG) soll in dieser Woche im Bundeskabinett beraten werden. Vorab wurden nun in der Zeitung des Bundesministeriums der Verteidigung "Bundeswehr aktuell" vom 27.10.2014, Nr. 42 noch einmal die Hauptmaßnahmen vorgestellt, u.a. die besseren Beförderungsmöglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten.
Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) widerspricht dieser Darstellung aufs Deutlichste. Die aufgeführten Verbesserungen zu Gunsten der Beamtinnen und Beamten sind reine Augenwischerei. Mit der gewählten Formulierung wird der Eindruck erweckt, als würden durch das Attraktivitätsprogramm Beförderungen in größerem Umfang ermöglicht. Die im Artikel angeführten Verbesserungen bei Beamtinnen und Beamten betreffen jedoch lediglich die Lockerung einschränkender gesetzlicher Vorgaben und zudem nicht einmal ein Prozent der aktiven Beamtinnen und Beamten.
Das Attraktivitätsgesetz beinhaltet fast ausschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen der Soldatinnen und Soldaten. Für die Beamtinnen und Beamten sieht der Entwurf letztendlich nur die oben genannte strukturelle Veränderung im einfachen Dienst und bei einer Erschwerniszulage vor. Auch fehlt es am Gleichklang zu den Soldatinnen und Soldaten beispielsweise bei der Einführung einer Familien- und Haushaltshilfe bei Auslandseinsätzen.
Der Gesetzentwurf ist somit nach Auffassung des Verbandes der Beamten der Bundeswehr in seiner vorliegenden Form nicht geeignet, die Attraktivität der Arbeitsplätze bei Beamtinnen und Beamten in der Bundeswehr zu steigern, geschweige denn bestehende personelle Unterdeckungen zu beseitigen.
Der VBB hat immer wieder deutlich gemacht, dass auch die zivilen Beschäftigten - auch wegen ihrer Teilnahme an allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr - bei diesem Gesetzesvorhaben nicht außer Acht gelassen werden dürfen! Ein entsprechender Forderungskatalog liegt dem Ministerium seit langem vor.
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