VBB Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V.
Die Reorganisation des BMVg
Bonn (ots)
Aus gegebenem Anlass und aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung erlauben wir uns, auf einige offensichtlich unbekannte Fakten hinzuweisen:
Der Verband der Beamten und Beschäftigen der Bundeswehr (VBB) begrüßt stets die Weiterentwicklung und die notwendigen organisatorischen Anpassungen in den Strukturen der Bundeswehr, wenn diese Veränderungen geeignet sind, die Bundeswehr nachhaltig nach vorne zu bringen.
Wir als VBB sehen unsere Aufgaben in diesem Verständnis daher auch darin, die politisch angedachten Veränderungen konstruktiv-kritisch zu begleiten und dabei stets im Blick zu behalten, ob die beabsichtigten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Veränderung führen.
Die Stellungnahme des Gesamtpersonalrats, welche seit letzten Samstag Gegenstand von Presseberichterstattung ist, entspricht diesem Selbstverständnis von "konstruktiv kritischen Begleiten im Sinne der Sache" und basiert auf den gesetzlichen Beteiligungsregelungen. Weder der in der Öffentlichkeit durch einzelne Medien vermittelten Eindruck, dass diese Gremien überwiegend von Beamtinnen und Beamten besetzt seien, noch die Wiederholung des Vorurteils "einer starrsinnig am Vorgestern festklammernden Wehrbürokratie", können den Faktencheck bestehen.
Fakt ist nämlich, dass die Personalräte beim BMVg nicht nur aus Beamtinnen und Beamten bestehen, sondern regelmäßig in gleicher Stärke mit Soldatinnen und Soldaten besetzt sind. Die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzt diese Zusammensetzung. Der Vorsitz im Gesamtpersonalrat, dem Hauptpersonalrat oder des Örtlichen Personalrats in Berlin haben überdies Soldaten bzw. Arbeitnehmer inne.
Diese Zusammensetzung macht deutlich, dass die Struktur der verschiedenen Statusgruppen in den Personalräten abgebildet ist - ein Fakt. Die pauschale Verurteilung dieses Sachverstandes aus allen Verbänden und Gewerkschaften können wir nicht unkommentiert hinnehmen.
Die entstandene Unruhe ist ein deutlicher Ausdruck für nicht gelungenes Veränderungsmanagement und bestehende Zweifel vieler Beschäftigten - egal ob Soldaten, Arbeitnehmer oder Beamte - an der gewünschten Wirksamkeit der Maßnahmen. Wir als VBB verstehen die Interessensvertretungen als wichtiges Unterstützungsmittel für erfolgreiche Veränderungen. Dies scheint der Minister jedoch nicht als Chance für seinen Erfolg zu begreifen.
Bereits im November 2023 haben wir als VBB Zweifel an der gewünschten Wirkung geäußert: die Reorganisation des BMVg mutet mit "vielleicht in der Zukunft abzuschichtenden Dienstposten" vielmehr wie der Versuch an, durch geschicktes Umsortieren Handlungsfähigkeit demonstrieren zu wollen. Folgen auf das Personal, dessen Dienstposten abgeschichtet werden und dessen Expertise nicht mehr zur Verfügung steht, wurde dabei ignoriert. Und bei dieser Frage geht es weniger um individuelle Befindlichkeiten, sondern schlichtweg um Expertise für konkrete Aufgaben. In der allgemeinen Erkenntnis, dass qualifiziertes Personal aufgrund der demografischen Entwicklung der maßgebliche Schlüssel zur Wehrhaftigkeit ist, kann der Umgang mit diesen Expertinnen und Experten nicht akzeptiert werden. Veränderungen müssen verständlich gemacht werden, Menschen mitgenommen werden. Ansonsten werden die Personalgewinnungsprobleme eher größer als kleiner. Organisatorische Entscheidungen haben immer Folgen für die Leistungsfähigkeit des Personals.
Kritisiert wird der Umgang mit der ministeriellen Aufsicht über die privatisierten Gesellschaften der Bundeswehr. Wenn man sich so organisiert, dass die Nähe von Gesellschaft und Aufsicht zu eng wird, und Personen, die zunächst die Aufsicht ausüben, anschließend in den Gesellschaften hoch dotierte Geschäftsführerposten einnehmen, so ist das nach unserer Ansicht nicht mit den Compliance-Regeln vereinbar. Hier besteht unsere Sorge, dass das System von Checks and Balances zum Schaden der Steuerzahler verlassen wird.
Die Gehälter der Geschäftsführer der privatisierten Gesellschaften der Bundeswehr sind im Beteiligungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Man darf und muss im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nachfragen, ob in einem Bereich, in dem kein Markt reguliert, so exorbitant hohe Gehälter gezahlt werden dürfen. Ist betriebswirtschaftliche Expertise keine Voraussetzung mehr für die Leitung eines Milliardenschweren Unternehmens? Wo ist hier die unabhängige Aufsicht?
Es ist zu befürchten, dass das System von Checks and Balances auch bei der Umorganisation der Ämter- und Kommandoebene verlassen werden könnte. Wer hier mit dem Argument der Organisationshoheit des Ministers wegschaut, hilft der Bundeswehr nicht. Der öffentliche Dienst wird durch die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit legitimiert. Das bedeutet nicht, dass sich nicht auch Ausnahmen für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr abbilden lassen.
Ein weiteres Beispiel: Wenn die bisherige Rüstungsabteilung zerstückelt und eine zusammengehörende Fachaufgabe auf drei Abteilungen verteilt wird, so entstehen hier neue Schnittstellen und erheblicher Abstimmungsbedarf. Die Fachaufgabe wird geschwächt. Dieses hat der VBB kritisiert, allerdings ohne dabei über die politischen Absichten hinsichtlich der Staatssekretäre zu spekulieren. Wer dies unterstellt, sucht für die eigene Kritik einen vermeintlich wehrlosen Prellbock.
Die Menschen in der Bundeswehr - egal ob in Uniform oder ohne - sind täglich engagiert und finden Lösungen, unter zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen für die Bundeswehr und unser Land. Das medial forcierte "Wegbeißen von kritischen Beiträgen" der Interessensvertretungen dient dabei weder der Sache noch der Wertschätzung.
Nach über einem Jahr messen wir den Verteidigungsminister nicht länger an seinen Ankündigungen, sondern an seinen Handlungen und den Wirkungen auf das Gesamtgefüge. Die ausgerufene "Kriegstüchtigkeit" muss sich auch im Engagement und in den Entscheidungen der Leitung des BMVg für alle Statusgruppen der Bundeswehr abbilden.
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