GdP zu Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen -- Krause: Fünf Jahre nach Istanbul-Konvention immer noch kein nachhaltiger Opferschutz
Berlin. Die Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt den dringenden Ausbau von Beratungs- und Hilfsstrukturen für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen an. „Fünf Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist das Angebot hierzulande immer noch viel zu dünn. Das ist kein nachhaltiger Opferschutz“, sagte Sibylle Krause, das zuständige Mitglied für Frauenpolitik im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand am Donnerstag in Berlin.
Die Fallzahlen in Deutschland seien nach wie vor bedrückend, stellte die Gewerkschafterin fest. Täglich würden immer noch mehrere hundert Frauen und Mädchen vor allem Opfer partnerschaftlicher Gewalt. „Die Betroffenen teilen mit den Tätern notgedrungen auch noch lange nach der Tat Tisch und Bett. Damit muss Schluss sein“, betonte Krause.
Die Bedeutung, die dem Opferschutz zukomme, können man gar nicht hoch genug bewerten. Dabei habe die Verbringung der Betroffenen an einen sicheren und gewaltfreien Raum oberste Priorität. „Frauenhäuser sind in diesem Kontext die erste Anlaufstelle“, sagte Krause, stellte im selben Atemzug jedoch fest: „All zu oft telefonieren meine Kolleginnen und Kollegen Anlaufstellen erfolglos nach freien Plätzen in Frauenhäusern ab. Nachts im Zweifel mehrere Stunden von einem Bundesland ins andere fahren zu müssen, um eine Frau und ihr Kind in ein freies Frauenhaus zu bringen, ist ein Armutszeugnis.“
Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren hätten, bräuchten schnelle, verbindliche Hilfe. Dazu zähle auch der Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz. „Es fehlt an ausreichend Schutzräumen, einer schnellen psychologischen Betreuung und einer 24/7-Erreichbarkeit der entsprechenden Behörden“, unterstrich die Gewerkschafterin.
Die Bundesfrauengruppe hat bereits vor zwei Jahren das Positionspapier „Häusliche Gewalt“ vorgelegt. Neben flächendeckenden Beratungsstellen fordert die GdP darin auch, eine eigene bundesgesetzliche Regelung zur Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen auf den Weg zu bringen sowie eine bundeseinheitliche Definition von „Häuslicher Gewalt“ zur Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
„Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland ein Versprechen abgegeben. Zeit dieses Versprechen vollständig einzulösen“, ergänzte die Bundesfrauenvorsitzende der GdP Erika Krause-Schöne.
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