GdP zum Gesetzentwurf für den Einsatz von V-Leuten: Poitz: „Die Polizei muss in diesem Bereich handlungsfähig bleiben“
Berlin. Im Bundesrat wird heute über ein Gesetz zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen abgestimmt. Vorgesehen sind strengere Voraussetzungen für die Auswahl der Vertrauenspersonen. Außerdem soll ihr Einsatz in Zukunft erst nach Zustimmung eines Richters erlaubt sein. Und es werden umfangreiche Dokumentations- und Begründungspflichten eingeführt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht durch die neuen Auflagen die Verpflichtung der Polizeien bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und bei der Verhinderung von Terroranschlägen stark eingeschränkt. Ihr für Kriminalpolitik zuständiger stellvertretender Bundesvorsitzender, Alexander Poitz, sagt: „In einigen Kriminalitätsbereichen, so etwa in der Schweren und der Organisierten Kriminalität, sind wir ohne den Einsatz von V-Leute handlungsunfähig. Ihr Einsatz ist dort schlicht unerlässlich, um überhaupt Ermittlungsansätze und Ermittlungserfolge finden und erzielen zu können. Das gilt erst recht, wenn wir Terroranschläge verhindern wollen.“
Poitz appelliert an die Vertreter der Bundesländer, dem Vorhaben im Bundesrat nicht zuzustimmen. Zumal auch der Rechts- und der Innenausschuss des Bundesrates eine Ablehnung des Entwurfs durch die Länderkammer empfehlen. Poitz: „Dieser Empfehlung sollte der Bundesrat dringend folgen.“ Und an die Bundesregierung gerichtet fordert Poitz: „Hören Sie auf die Fachleute und überarbeiten Sie den Gesetzentwurf grundlegend.“
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