GdP und DJV fordern generelles Waffenverbot für Intensivstraftäter
Spitzengespräch zum geplanten Sicherheitspaket: Vollzugsproblem muss gelöst werden. Für grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts müssen Experten eingebunden werden.
Berlin. In der Debatte um das geplante Sicherheitspaket fordern Deutscher Jagdverband (DJV) und Gewerkschaft der Polizei (GdP) jetzt ein generelles Waffenverbot für Intensivstraftäter. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke betonte, dass Intensivstraftäter immer wieder polizeilich auffallen und die Innere Sicherheit gefährden. DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj unterstrich: „Individuelle Lösungen sind zielführender als pauschale Verbote für rechtstreue Bürger, wie sie im Sicherheitspaket derzeit geplant sind.“ Beide haben sich heute in Berlin zu einem Spitzengespräch getroffen, um sich über das geplante Sicherheitspaket und die enthaltenen Waffenrechtsverschärfungen auszutauschen.
Das Waffengesetz halten DJV und GdP bereits in der jetzigen Fassung für zu schwierig und in der Praxis schwer anwendbar. Dies gelte für Vollzugsbehörden genau wie für legale Waffenbesitzer. GdP und DJV plädieren daher für eine grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts. Dazu müssen Expertinnen und Experten aus allen relevanten Bereichen eingebunden werden.
Weiterhin sei es dringend notwendig, den Vollzug der waffenrechtlichen Bestimmungen durch die entsprechenden Behörden mit einer massiven personellen Stärkung und einer engeren Vernetzung zu verbessern. Niestroj und Kopelke zeigten sich einig darin, dass ein Gesetz nur so gut sein kann wie seine Umsetzung. Beide mahnten Handlungsbedarf der politisch Verantwortlichen im Bund und vornehmlich den Ländern an. Bereits seit geraumer Zeit drängt der DJV gemeinsam mit dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) auf einen Runden Tisch und die Evaluierung zurückliegender Gesetzesänderungen.
Neben der effektiven Bekämpfung der Messerkriminalität muss es laut GdP und DJV auch möglich werden, brutale Taten wie die in Mannheim und Solingen zu verhindern. Dafür brauche es allerdings tiefere, vornehmlich erweiterte digitale Befugnisse der Polizeien, unterstrich Kopelke. Mit Blick auf mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschläge müssten die Ermittler möglichst frühzeitig erkennen können, ob eine Person sich so weit radikalisiert habe, um einen Anschlag zu begehen. Konsens mit DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj bestand darin, dass legale Waffenbesitzer nur dann im Fokus polizeilicher Kriminalitätsbekämpfung stehen sollten, wenn entsprechende Erkenntnisse vorlägen.
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