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Semperit AG Holding

EANS-Hauptversammlung: Semperit AG Holding
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Semperit Aktiengesellschaft Holding mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555

Einladung zur 127. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 26. April 2016, um
10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding ein. 

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr MESZ.

TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016

6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats 

8. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstands
zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) bei gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes
Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum
teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

9a. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung des
Vorstands gemäß § 174 AktG bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG samt Ermächtigung zum
teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts 

9b. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden bedingten Kapitalerhöhung
gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG bei gleichzeitiger bedingter Kapitalerhöhung gemäß 
§ 159 Abs. 2 Z 1 AktG zum Zweck der Bedienung der Wandelschuldverschreibung
gemäß Tagesordnungspunkt 9a. und die entsprechende Satzungsänderung

10a. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zum
Rückkauf eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG vom 29. April 2014 bei
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10%
des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung in der
Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats

10b. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung gemäß § 65
Abs. 1b AktG vom 29. April 2014 bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands
gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über
einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre
zu beschließen 

11. Weitere Satzungsänderungen in § 2, § 7, § 15, § 18 und § 24


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 5. April 2016 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien,
Abteilung Investor Relations, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11;
- Bericht des Vorstandes gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 8; 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 9;
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4
AktG zu TOP 10;
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 5. April 2016
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags müssen (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Schriftform
spätestens am 5. April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachfolgenden Adressen zugeht:

Per Post oder Boten:    
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per E-Mail:  investor@semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per 
E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich ist

Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Textform
spätestens am 15. April 2016 der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden
Adressen zugeht:

Per Post oder Boten:    
Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601
Per E-Mail:  investor@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.


Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 

Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 UGB) der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die
Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat
berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss
gefasst werden.

Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei einer börsenotierten Gesellschaft Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2
AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 19. April 2016, auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines
entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.


NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 16. April 2016, 24:00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien:
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 21. April 2016, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.


Per Post oder Boten:    
Notare Huppmann, Poindl & Partner 
Brandstätte 6

1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21 
Per E-Mail:  semperit2016hv@nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text
angeben). 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen 
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das
Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 16. April
2016, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der Textform.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder
Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:


Per Post oder Boten:    
Notare Huppmann, Poindl & Partner 
Brandstätte 6

1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21 
Per E-Mail:  semperit2016hv@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 21. April 2016 unter
einer der obengenannten Adressen einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.semperitgroup.com/ir abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das
für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für
die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten
Adressen (Telefax, E-Mail, Post/Bote, persönlich bei Registrierung) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn 
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 30, +43 664 2138740,
Fax +43 1 8763343 - 39 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at. 

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, wovon 20.573.434 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien.


Wien, im März 2016

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Martina Büchele 		
Head of Group Communications
Tel.: +43 676 8715 8621		
 
martina.buechele@semperitgroup.com

Stefan Marin	
Head of Investor Relations	
Tel.: +43 676 8715 8210
 
stefan.marin@semperitgroup.com

www.semperitgroup.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Semperit AG Holding
             Modecenterstrasse 22
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 79 777-210
FAX:         +43 1 79 777-602
Email:        investor@semperitgroup.com
WWW:      www.semperitgroup.com
Branche:     Kunststoffe
ISIN:        AT0000785555
Indizes:     WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX Global Players
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Semperit AG Holding, übermittelt durch news aktuell

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