Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Servicepersonal der Bäckereicafés ist keine Hilfspolizei
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Berlin, 30.09.2020 -Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und seine Landesinnungsverbände halten die neuen Corona-Bußgelder für praxisfern und schwer durchsetzbar: Das Servicepersonal in den Cafés könne nicht in die Pflicht genommen werden, die Identität aller Gäste zu überprüfen und damit Aufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen.
Künftig ist ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig, wenn Gäste in einem Restaurant oder Café falsche Angaben zu ihrer Person machen. Für die Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionswege mit dem Coronavirus sind korrekte Angaben zwingend notwendig. Allerdings ist bislang offen, inwieweit die Inhaber der gastronomischen Betriebe verantwortlich dafür sind, dass die Gästelisten korrekt ausgefüllt werden. Diese sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 29.09.2020 "durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden". Dem abwegigen Gedanken, dass die Unternehmer der gastronomischen Betriebe dies in der Praxis leisten und für das Fehlverhalten Dritter zur Rechenschaft gezogen werden könnten, erteilt der Zentralverband wie auch die Landesinnungsverbände deutschlandweit eine Absage. "Es kann nicht sein, dass die Servicemitarbeiter in den Cafés zu Hilfsbeamten gemacht werden und die staatlichen Kontrollaufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen", stellt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes, klar. "Das Personal kann zwar die Angaben auf Plausibilität prüfen und so 'Micky Maus' und 'Darth Vader' auffordern, korrekte Angaben zu machen, doch die Identität aller Gäste oder gar Ausweise zu überprüfen, geht eindeutig zu weit", ergänzt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes.
Bereits jetzt trägt das Personal in den Betrieben des Bäckerhandwerks große Verantwortung, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen: Die Mitarbeiter fordern die Kunden zum Tragen eines Mundschutzes auf, bitten darum den vorgeschriebenen Abstand zu halten und desinfizieren beständig sämtliche Kontaktflächen. Mehrfach kam es hierbei bereits zu teils heftigen Auseinandersetzungen mit renitenten Kunden. Das Servicepersonal ist vielerorts tagtäglich mit dem mangelnden Verständnis für die Schutzmaßnahmen ausgesetzt. Schneider fügt hinzu: "Uns wurden von den Landesinnungsverbänden teils dramatische Zustände aus den Bäckereifilialen gemeldet, wenn Verkäuferinnen oder Verkäufer das Maskentragen durchsetzen wollten. Es wird mit Klagen gedroht oder noch schlimmer, das Personal tätlich angegriffen. Solche Situationen überfordern die Mitarbeiter und verlangen viel von den Angestellten. Bereits die Prüfung eines ärztlichen Attestes durch das Verkaufspersonal ist aus juristischer Sicht bedenklich." Künftig auch noch lückenlos die Gästelisten oder gar Personalausweise zu überprüfen, überschreite die Grenze des Zumutbaren. Diese hoheitliche Aufgabe obliege allein den staatlichen Organen. Die Behörden müssten nicht nur dafür sorgen, dass die Bevölkerung eigenverantwortlich die angeordneten Maßnahmen versteht, akzeptiert und umsetzt, sondern auch deren Einhaltung gewährleisten.
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