Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Neuer Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen allgemeinverbindlich
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Berlin, 06. Juli 2021 – Nach der Einigung des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Tarifvertag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks wurde dieser nun vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich danach wie folgt:
Ab 01. März 2021:
Im 1. Ausbildungsjahr 645 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 720 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 850 Euro monatlich brutto.
Ab 1. Februar 2022:
Im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Tarifausschuss im BMAS hat im Mai 2021 über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE zugestimmt.
Das BMAS hat die AVE nun am 02. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 01. März 2021 Rechtskraft erlangt.
Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 10.000 Betrieben mit mehr als 250.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 14,45 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die Internetseite der IN-Bäcker www.innungsbaecker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten sowie Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.
Pressekontakt: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Anne-Kathrin Seidel, Pressereferentin Tel: (030) 20 64 55-56 E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de