Keine Bange vor dem Versicherungswechsel
Kündigung auch nach dem
30.11. noch möglich
Berlin (ots)
Sie ahnen, dass Sie wohlmöglich zu viel für Ihre Kfz-Versicherung bezahlen? Sie wollen Ihre Versicherung wechseln, wissen aber nicht wie? Keine Angst vor diesem oft leidigen Thema, denn Ihr Auto sollte immer sinnvoll und zugleich günstig versichert sein.
Zunächst ist es für Autobesitzer ratsam, die Vertragsdauer ihrer bestehenden Versicherung zu überprüfen. Es ist den meisten bekannt, dass die Kündigung dem Versicherer ein Monat vor Vertragsablauf vorliegen muss. In der Regel aber läuft die Versicherung zum Jahresende aus. Dann gilt: Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag, in diesem Jahr am 29. November, beim Versicherer sein. Nur wenige Autofahrer wissen jedoch, dass sie auch danach noch kündigen können. "In den letzten Jahren häuften sich Anfragen von Kunden, die glaubten, den Kündigungstermin für Ihre Kfz-Versicherung verpasst zu haben. Sie können aber immer noch kündigen, sobald sie eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen - oft in Form einer neuen Beitragsrechnung erhalten haben", so Gabriel Fetzberger, Vorstand des Kfz-Direktversicherers Direct Line. Tariferhöhungen müssen nämlich einen Monat vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Innerhalb dieser vier Wochen kann man noch kündigen.
Zusätzliche Sonderkündigungsmöglichkeiten im Schadenfall oder beim Kauf eines neuen Autos bleiben hiervon unberührt. Während der Autofahrer beim Neukauf sofort wechseln kann, muss im Schadenfall die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers eingereicht werden. Wichtig in diesem Fall: Es gibt keine Rückzahlung der bereits gezahlten Jahresprämie!
Wege aus dem Paragraphendschungel
Es empfiehlt sich immer, vor einem Versicherungswechsel die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), zum Beispiel auf den Internetseiten der Versicherungen, zu studieren. Viele Versicherer lassen den Verbraucher aber im Stich, indem sie die AKBs in den Nischen ihrer Internetseiten verstecken oder sie überhaupt erst mit Vertragsabschluss zuschicken. Im Gegensatz hierzu findet man auf der Homepage von Direct Line durch speziell hervorgehobene Links leicht Zugang zu den notwendigen Informationen. Der Direktversicherer stellt seinen AKBs sogar eine Seite voran, welche die Paragraphen übersichtlich zusammenfasst. "Direct Line nimmt den Wunsch des Verbrauchers nach Transparenz und erstklassigem Service ernst. Bei uns tappen die Kunden nicht im Dunkeln, sondern wissen von Anfang an darüber Bescheid, was ein Versicherungsvertrag beinhaltet", so Gabriel Fetzberger.
Direct Line rät dem Verbraucher, als erstes das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und dann abzuwägen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Einen guten Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten bietet das Internet. Auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) und des BdV (www.bundderversicherten.de) sind alle relevanten Bedingungen nachzulesen.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.directline.de
Ansprechpartner für die Presse:
Betina Welter, Direct Line Versicherung AG 0 33 28 / 44 93 53 betina.welter@directline.de
Charlotte von Kielmansegg, fischerAppelt Kommunikation, Berlin 030 / 72 61 46 - 729 directline@fischerAppelt.de
Original-Content von: Verti Versicherung AG, übermittelt durch news aktuell