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Ausweispflicht für Gebäude kommt - Gut beraten mit dem bedarfsbasierten Energieausweis

Ausweispflicht für Gebäude kommt - 
Gut beraten mit dem bedarfsbasierten Energieausweis
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Berlin (ots)

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald 
einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich 
Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für
jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Miet- und 
Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische 
Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen 
Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche 
Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.
"Je stärker die Energiepreise steigen, desto mehr interessieren sich 
Eigentümer für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes", sagt 
Felicitas Kraus, Expertin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH 
(dena). "Der Energieausweis hilft dabei und schafft Orientierung".
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und 
Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen 
zwischen den beiden Varianten frei wählen. "Die dena empfiehlt den 
Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen
optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes 
bietet", so Kraus.
Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen 
Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau 
unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und 
gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des 
energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für
Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher 
Nutzung benötigt wird.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der 
Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der 
Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren 
an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit 
auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die 
Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung 
des Ausstellers achten. Die dena empfiehlt, auch beim 
Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung durchführen zu lassen. So 
kann der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden 
Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen
ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln.
Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 
Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu
vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 
gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude 
Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002
ohnehin einen Bedarfsausweis.
In der Ausstellerdatenbank der dena können Verbraucher unter 
Eingabe Ihrer Postleitzahl einen geeigneten Fachmann finden. Weitere 
Informationen zum Energieausweis unter www.dena-energieausweis.de.
Hinweis für Redaktionen: Eine druckfähige Infografik zum 
Energieausweis finden Sie unter: 
www.dena.de/infos/presse/bildarchiv(Abdruck frei, Quelle: dena).

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin,
Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
kahre@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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