Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
dena schlägt neue Regeln für netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten vor
Dena schlägt neue Regeln für netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten vor
- Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen und Industrieprozesse können Stromnetze kurzfristig entlasten
Berlin, 5. September 2009 Die Deutsche Energie-Agentur (dena) schlägt zehn regulatorische Maßnahmen vor, um die Stromnetze kurzfristig zu entlasten. Die Empfehlungen, die im Rahmen der Initiative für Netzflexibilität erarbeitet wurden, zielen zum Beispiel darauf ab, Flexibilitätstechnologien wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen in der Niederspannungsebene so einzusetzen, dass sie für den Netzbetrieb einen Nutzen bringen. Auch die Steuerung flexibler Lasten in Unternehmen (Demand Side Management) und die Verwendung von Strom zur Erzeugung von Wärme (Power to Heat) können Schwankungen ausgleichen und Netzengpässe verhindern, die durch die Einspeisung erneuerbarer Energien entstehen. Die Initiative drängt unter anderem auf die Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik sowie der Anreizregulierung, weil diese bisher den netzdienlichen Einsatz von Flexibilitätstechnologien erschweren.
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, sagt zum Maßnahmenkatalog: "Viele Lösungen für einen netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten liegen seit langem auf dem Tisch. Wir haben konkrete Maßnahmen identifiziert, die schnell wirken und die Kosten senken können. Um bei der Energiewende weitere Fortschritte zu machen, sollten diese Regelungen rasch angegangen werden. Spätestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode sollte die Politik einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit die in Pilotprojekten wie den 'Schaufenstern intelligente Energie' entwickelten Technologien und Mechanismen auch in der Praxis zum Einsatz kommen können."
Dass Flexibilitäten den Netzausbaubedarf und Kosten reduzieren können, belegen viele Studien, darunter auch die Netzflexstudie, die die dena im März 2017 vorgelegt hat. Im Fokus der aktuellen Debatte steht die Frage, wie netzdienliche Flexibilitäten zukünftig beschafft und vergütet werden sollen. Die Initiative für Netzflexibilität hat verschiedene hierzu diskutierte Modelle untersucht und Vorschläge für eine Anpassung des Rechtsrahmens entwickelt, damit die Technologien ihr Potenzial entfalten können. Außerdem hat sie Regelungen identifiziert, die derzeit den Einsatz von Flexibilitäten hemmen.
Kurzfristige Erfolge im Niederspannungsnetz möglich
Auf der Niederspannungsebene gibt es bereits eine Regelung, die die Bereitstellung von Flexibilität anreizen könnte: Gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes können kleine Verbraucher wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen ein reduziertes Netzentgelt zahlen, wenn sie sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Bisher lässt sich das Flexibilitätspotenzial dieser Kleinverbraucher jedoch nicht ausschöpfen, da der Paragraph noch konkretisiert werden muss. Ende August hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Lösungsvorschlag im Rahmen des Projekts "Digitalisierung der Energiewende: Barometer und Topthemen" veröffentlicht. Dieser Vorschlag sollte auch wie geplant im Laufe des kommenden Jahres weiter ausgearbeitet und umgesetzt werden, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.
Realitätscheck für Gaming-Aktivitäten in marktbasierten Modellen
Für die höheren Spannungsebenen empfiehlt die Initiative, die Vergütung und den Einsatz lastseitiger Flexibilität marktbasiert zu gestalten. Ein Handelsplatz könnte lokale Flexibilitätsangebote effizient bündeln, um den Netzbetreibern Zugriff auf die Anlagen zu geben und physische Engpässe im Netz zu beheben oder zu reduzieren.
In Flexibilitätsmärkten besteht allerdings grundsätzlich das Risiko, dass durch strategisches Bieterverhalten, das sogenannte "Gaming", Ineffizienzen entstehen. Die Initiative schlägt deshalb vor, Instrumente zur Erfassung und Quantifizierung von Gaming-Aktivitäten zu entwickeln, die in der Markthochlaufphase von Flexibilitätsmärkten das tatsächliche Gaming-Risiko erfassen, um bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Netzentgeltsystematik und Anreizregulierung hemmen Flexibilität
Ein weiteres Ergebnis der Initiative ist, dass der netzdienliche Einsatz von Flexibilitäten derzeit durch die Netzentgeltsystematik und die Anreizregulierung gehemmt wird. Die heutige Systematik der Netzentgelte kann dazu führen, dass ein Flexibilitätsabruf höhere Entgelte für den Anbieter verursacht. Wegen des finanziellen Risikos bleiben in solchen Fällen die Flexibilisierungspotenziale ungenutzt. Auch wenn sich eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik wahrscheinlich nicht kurzfristig in einem Schritt umsetzen lässt, könnte nach Einschätzung der Initiative schon die Anpassung einzelner Regelungen die Lage verbessern. Dazu gehört zum Beispiel die Weiterentwicklung der individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung.
Die aktuelle Anreizregulierung führt dazu, dass dem Netzbetreiber die Kosten der Nutzung erzeugungsseitiger Flexibilität anerkannt werden, die Kosten lastseitiger Flexibilität aber nicht. Dadurch entsteht eine Schieflage zwischen den last- und erzeugungsseitigen Engpassmaßnahmen, obwohl beide gleichermaßen wirkungsvoll sind. Die Initiative für Netzflexibilität spricht sich daher dafür aus, dass noch innerhalb dieser Regulierungsperiode alle Optionen für das Engpassmanagement bei der Kostenanerkennung gleichbehandelt werden.
Partner der Initiative für Netzflexibilität
Die dena hat die Initiative für Netzflexibilität ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Akteuren der Netz- und Energiewirtschaft das Thema Flexibilisierung der Stromnetze auf die Agenda der Politik und der Regulierungsbehörde zu setzen. Zu den Partnern der Initiative gehören: Amprion, Creos Deutschland Stromnetz, egrid applications & consulting, EnergieNetz Mitte, EPEX Spot, EWE Netz, Mainova, Netz Leipzig, Nodes, TenneT TSO, TEN Thüringer Energienetze, Thüga, Trianel, TRIMET Aluminium, Vattenfall Europe Innovation, WEMAG Netz, Westfalen Weser Netz.
Die dena-Analyse "Regulatorischer Handlungsbedarf zur Erschließung und Nutzung netzdienlicher Flexibilität" mit Maßnahmenvorschlägen und wissenschaftlichem Gutachten ist abrufbar unter: www.dena.de/netzflex.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Barbara Schroeder, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin | Tel: +49 (0)30 66 777-655, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: schroeder@dena.de, Internet: www.dena.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Kuhlmann, Kristina Haverkamp Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Bareiß Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HRB 78 448