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Internationaler Bund

IB für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert
Weniger Fristverträge für Mitarbeitende im IB sorgen für mehr Gerechtigkeit
Vereinbarung steigert Attraktivität und Familienfreundlichkeit

Main (ots)

Der Internationale Bund (IB) ist mit seiner Konzernvertriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung für den Deutschen Betriebsräte-Preis 2017 nominiert worden. Aus 77 eingereichten Projekten wählte eine Jury unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zwölf in die Endrunde.

"Befristete Arbeitsverträge und unfreiwillige Teilzeitarbeit sind für viele Beschäftigte ein Problem. Die soziale Unsicherheit erschwert gerade jungen Arbeitnehmerinnen und -nehmern die Familienplanung. Wir freuen uns, dass der IB nach langen Verhandlungen bereit war, hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen", sagt die Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Dr. Sabine Skubsch. "Durch diese Vereinbarung konnten mittlerweile Hunderte von Fristverträge und befristet aufgestockten Teilzeitverträgen in unbefristete Verträge umgewandelt werden", so Skubsch.

"Die 14.000 Mitarbeitenden beim IB machen unseren Unternehmenserfolg erst möglich. Für uns ist es wichtig, ihnen bestmögliche Rahmenbedingungen und Sicherheit zu bieten", ergänzt der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. "Für uns als Arbeitgeber ist es zwar eine gewisse Einschränkung unserer unternehmerischen Freiheit", stellt Fojkar klar. "Aber diese Vereinbarungen macht den IB als Arbeitgeber deutlich attraktiver und familienfreundlicher."

Die Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung des IB verbessert die rechtliche Lage der Mitarbeitenden gegenüber dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) deutlich.

   - Folgt auf eine sachgrundlose Befristung eine Befristung mit 
     einem Sachgrund, darf der Arbeitsvertrag insgesamt höchstens 
     drei Jahre befristet werden.
   - Sind Arbeitnehmerinnen und -nehmer befristet eingestellt, weil 
     sie in Maßnahmen arbeiten, für die die Mittel nur für einen 
     bestimmten Zeitraum bewilligt sind, müssen dieser Zeitraum und 
     die Befristung identisch sein.
   - Nach drei Jahren befristet aufgestocktem Teilzeitvertrag 
     entsteht ein Anspruch auf unbefristete Erhöhung der Arbeitszeit 
     über die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der letzten 
     drei Jahre.
   - Teilbefristungen müssen mindestens sechs Monate dauern.

Jetzt hoffen der Konzernbetriebsrat und der IB, auf dem "Deutschen Betriebsräte-Tag" am 14. Dezember 2017 einen der sechs ausgelobten Preise zu gewinnen.

Pressekontakt:

Internationaler Bund (IB)
Günter Haake, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel. 069 94545-110, mobil: 0151 12 13 44 02
guenter.haake@internationaler-bund.de

Dr. Sabine Skubsch, Konzernbetriebsratsvorsitzende
mobil: 0160 98 76 86 79
sabine.skubsch@internationaler-bund.de

Original-Content von: Internationaler Bund, übermittelt durch news aktuell

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