EANS-Adhoc: TUI AG
Außerordentliche Aufsichtsratssitzung der TUI AG
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Finanzierung
03.03.2011
TUI verkauft 11,33 Prozent der Hapag-Lloyd Anteile an das Albert Ballin-Konsortium
Grundsätzliche Ermächtigung des Vorstands für möglichen Hapag-Lloyd IPO
Hannover/Hamburg, 3. März 2011. Der Aufsichtsrat der TUI AG hat in seiner heutigen außerordentlichen Sitzung eine Reduzierung der TUI Anteile an Hapag-Lloyd beschlossen. Die TUI AG verkauft 11,33 Prozent ihrer Hapag-Lloyd-Anteile an das Albert Ballin-Konsortium. Hierbei handelt es sich um jene Anteile, die aus der Wandlung des Hybrid I-Darlehens in Eigenkapital der Hapag-Lloyd zum Ende des Jahres 2010 stammen. Grundlage hierfür ist ein im September 2010 vereinbartes Optionsrecht. Der Kaufpreis für diese Anteile beträgt 315 Millionen Euro. Im Falle eines Börsengangs der Hapag-Lloyd zahlt das Albert Ballin-Konsortium an TUI bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen einen um bis zu 35 Millionen Euro erweiterten Kaufpreis (Besserungsschein). Der Anteilsverkauf steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung der Hamburgische Seefahrtsbeteiligung "Albert Ballin" GmbH & Co. KG.
Nach Abschluss dieses Anteilsverkaufs im Mai ist TUI noch mit 38,4 Prozent an Hapag-Lloyd beteiligt und mit insgesamt 1,71 Milliarden Euro investiert (1,18 Milliarden Euro Eigenkapital/530 Millionen Euro Darlehen und Hybrid-Kapital).
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der TUI AG den Vorstand heute grundsätzlich dazu ermächtigt, weitere Anteile an Hapag-Lloyd im Rahmen eines Börsengangs zu verwerten.
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
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