ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Deutsche Flughafenchefs weisen überzogene Vorwürfe des europäischen Lobby-Verbandes "Airline 4 Europe" (A4E) zurück
Brüssel (ots)
Der europäische Airline Verband A4E hat in seiner Pressemitteilung vom 29.06.2017 den Flughäfen vorgeworfen, diese würden "Monopolrenditen" erwirtschaften und damit die Airlines unangemessen belasten. Der Flughafenverband ADV weist die überzogenen Vorwürfe entschieden zurück. Präsident Michael Garvens stellt am Rande des ADV-Direktoriums in Brüssel klar:
"Die erhobenen Vorwürfe sind völlig haltlos: Kein einziger deutscher Flughafen kann derzeit kostendeckende Entgelte am Markt durchsetzen. Alle Flughäfen zahlen ca. 10 bis zu 50 Prozent der Kosten drauf." Um überhaupt schwarze Zahlen zu schreiben, müssten Flughäfen das strukturelle Defizit im Aviation-Geschäft durch Erträge aus anderen Geschäftsfeldern ausgleichen. Dies gelinge derzeit nur 11 von 22 internationalen Flughäfen. "Airlines und Flughäfen sind Systempartner und als solche sollten sie sich auch verhalten. Wenn sich die Airlines immer weiter aus der Nutzerfinanzierung zurückziehen, muss das Geld aus anderen Bereichen kommen und am Ende einer solchen Kette steht der Steuerzahler. Das kann nicht die gewollte Lösung sein."
Die Argumentation von A4E sei zudem in sich widersprüchlich. Amsterdam z.B. als Dual-Till Flughafen ist günstiger als London mit Single-Till; dennoch behauptet A4E Single-Till sei die vorteilhaftere Kalkulationsmethode. "Diese sprunghafte Argumentation und das Heranziehen willkürlicher Beispiele aus dem Ausland dient der Verunsicherung von Politik und Öffentlichkeit. Die deutschen Flughäfen setzen auf verhandlungsorientierte Ansätze bei der Bestimmung von Flughafenentgelten und lehnen daher einen verpflichtenden Single-Till ab. Bei Anwendung des Dual-Till-Ansatzes, dem die überwiegende Mehrheit der Flughäfen in Deutschland folgt, werden nur die Erlöse und Kosten des Aviation-Bereiches für die Festlegung der Flughafenentgelte herangezogen.
"Der Gesetzgeber hat klare Regelungen zu Nicht-Diskriminierung von Airlines, Kostenbasiertheit von Flughafenentgelten, zeitlichem Ablauf, Umfang und Inhalt der Konsultationen sowie Transparenzanforderungen vorgegeben. Dieses Prinzip ist in den Grundsätzen der ICAO und in der EU-RL über Flughafenentgelte verankert. Daran halten sich die deutschen Flughäfen uneingeschränkt." Zudem gibt es keinen empirischen Nachweis, dass Dual-Till Flughäfen höhere Entgelte als Single-Till Flughäfen erheben. Einer Revision der EU-RL über Flughafenentgelte bedarf es aus Sicht des Flughafenverbandes ADV nicht.
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