Rabattvertrag zwischen DAK und ratiopharm zugunsten der Patienten
Die Kooperation umfasst auch die Hanseatische Krankenkasse und die Hamburg Münchener Krankenkasse
Ulm (ots)
Mit der DAK, Deutschlands zweitgrößter Krankenkasse, der Hanseatischen Krankenkasse und der Hamburg Münchener Krankenkasse hat ratiopharm einen Rabattvertrag nach § 130 a SGB V geschlossen, der ab sofort für das gesamte verordnungsfähige Produktsortiment von ratiopharm Gültigkeit besitzt. Durch diese Vereinbarung ist das gemeinsame Ziel einer wirtschaftlichen und gleichzeitig qualitativ hochwertigen, umfassenden Arzneimittelversorgung mit preiswerten Generika für die rund sieben Millionen Versicherten der DAK, der Hanseatischen Krankenkasse und der Hamburg Münchener Krankenkasse gewährleistet.
Für Dr. Philipp Daniel Merckle, Vorsitzender der Geschäftsführung von ratiopharm, steht hierbei die wirtschaftliche und seriöse Arzneimittelversorgung der Patienten im Vordergrund. "Es ist wichtig, dass der Aufwand eines solchen Rabattvertrages - gerade auch für Ärzte und Apotheker - nicht größer wird als der Nutzen für die Patienten, die von den Kostenentlastungen auch tatsächlich profitieren", so Dr. Philipp Daniel Merckle. "Alle Vereinbarungen sind nur dann etwas wert, wenn sie das Ziel einer wirklich dauerhaften Verbesserung erfüllen. Ein kurzfristiges, inkonsequentes Agieren im Sinne vorübergehender Lösungsmöglichkeiten halte ich gegenüber den Menschen, für die wir langfristig Verantwortung tragen, nicht für richtig."
Als Deutschlands meistverwendete Arzneimittelmarke bietet ratiopharm entscheidende Vorteile für Patienten, Ärzte und Apotheker, die bei der Umsetzung der Rabattverträge einbezogen sind. Denn die Versicherten der Krankenkassen kommen durch die beschriebene Kooperation in den Nutzen des über 1.400 Präparate umfassenden Sortiments von ratiopharm sowie der zuverlässigen Lieferfähigkeit und Qualität, die ratiopharm als Deutschlands größter Arzneimittelproduzent sicherstellt. Weiter bemerkenswert ist, dass 850 ratiopharm Präparate von der Zuzahlung für Patienten bereits befreit sind. Eine Umstellung - mit allen Unsicherheitsfaktoren - auf Präparate verschiedener Generika-Anbieter wird folglich nicht notwendig.
"Ein guter Weg kennt nur eine Richtung." Dr. Philipp Daniel Merckle
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