Lausitzer Rundschau: Kommunalwahlen mit hauptamtlichen Bürgermeistern umstritten Scheinwahl
Cottbus (ots)
Die Brandenburgische Kommunalverfassung ist erstaunlich. Ein Bürgermeister im Hauptamt darf an der Wahl für den Kreistag zwar teilnehmen, sein Mandat jedoch nur dann annehmen, wenn er seinen Bürgermeister-Posten aufgibt. Bürgermeister zu sein und Kreistagsabgeordneter - das sei inkompatibel, also nicht vereinbar. Nicht vereinbar aber erscheint vielmehr dieser Passus der Kommunalverfassung mit dem gesunden Menschenverstand. Welcher Bürgermeister wird denn seinen Brotberuf hinwerfen, um künftig unentgeltlich im Kreistag zu diskutieren? Für den Wähler sei es aber kein Problem, den Sinn der Sache zu verstehen, heißt es vom Generalsekretär der Landes-SPD. Denn der sei schlauer als viele denken, die sich wieder einmal über angebliche Scheinkandidaturen aufregten. Der Wähler wisse schließlich genau, dass er mit seiner Stimme einen Bürgermeister zwar nicht in den Kreistag wählt, dafür aber unterstützt - indirekt über den Umweg einer per Nachrücker stärkeren Kreistagsfraktion. Das ist ja auch leicht zu verstehen, weil es so sinnvoll ist. Und so ehrlich. Ihre Kandidaten sagten ja schließlich schon vor dem Urnengang, beteuern die Parteivorstände, dass sie das Mandat nicht annehmen werden. Nein, das Wort Scheinkandidatur beschreibt treffend, was abläuft: Stimmenfang in der Hoffnung, dass der Wähler am Wahltag nicht (mehr) weiß, dass der Spitzenkandidat auf dem Wahlplakat und auf dem Wahlzettel gar nicht zur Wahl steht. Um das künftig zu vermeiden, muss die Kommunalverfassung geändert werden, die jetzt noch zu solchen Stimmenfang-Strategien einlädt. Dazu müssten die Regierungsparteien aber wissen, was sie wollen. Wollen sie hauptamtlichen Bürgermeistern den Weg in die Kreistage öffnen, müssen sie ihnen auch den umstandslosen Zugang gewähren. Sind die Bürgermeister dort nicht gewollt, dann sollten sie sich auch nicht zur Wahl stellen können. Die meisten Nachbarländer haben das den Brandenburgern längst vorgemacht.
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