Lausitzer Rundschau: Kein Sonderrecht Zum Urteil gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Tauss
Cottbus (ots)
Jörg Tauss konnte eigentlich nicht ernsthaft glauben, vor dem Karlsruher Landgericht ungeschoren davonzukommen. Zu erdrückend ist die Beweislast, dass sich der 56-jährige ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete aus privaten Motiven kinderpornografischen Schmutz verschafft hatte. Ob dabei grenzenlose Naivität im Spiel war oder tatsächlich eine pädophile Neigung, ist eher zweitrangig. Als Medienexperte seiner Ex-Partei hatte sich Tauss vor Gericht stets auf eine Ausnahmevorschrift berufen, wonach der Besitz kinderpornografischen Materials im Rahmen dienstlicher oder beruflicher Pflichten nicht unter Strafe steht. Doch warum wurden dann sämtliche Beweisstücke außerhalb seiner Diensträume gefunden? Und warum hat sich der Medienexperte nicht Fachkollegen anvertraut, ja nicht einmal engsten Freunden? Das passt schlecht zu seinen Unschuldsbeteuerungen. Wenn Tauss vorgibt, via Internet und Handy in der einschlägigen Szene recherchiert zu haben, um einen Kinderporno-Ring dingfest zu machen, dann ist das ungefähr so, als würde die Bundesdrogenbeauftragte Heroin ankaufen, um damit in der Rauschgift-Szene auf Verbrecherjagd zu gehen. Auch das kann eine demokratische Gesellschaft nicht tolerieren. Mit der verhängten Bewährungsstrafe gegen Tauss haben die Richter denn auch klar gestellt, dass es hier keine Sonderrechte für Abgeordnete gibt. Es wäre schon sehr merkwürdig, wenn eine höhere juristische Instanz, die Tauss nun anrufen will, diesen Grundsatz kippt. Die Verfolgung von Kinderpornografie ist Sache der zuständigen Behörden. Und dabei muss es auch bleiben.
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