Lausitzer Rundschau: Juristische Spitzfindigkeit Zur Grundsatzentscheidung zur Kirchensteuer
Cottbus (ots)
Im Prinzip ging es um eine juristische Spitzfindigkeit. Der katholische Kirchenrechtler Hartmut Zapp wollte seiner Kirche keine Kirchensteuer mehr zahlen, aber katholisch bleiben. Weswegen er versuchte, nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, nicht aber aus der geistlichen Gemeinschaft Kirche. Es ist verständlich, dass das Leipziger Bundesverwaltungsgericht dieser Trickserei gestern einen Riegel vorgeschoben hat. Und damit zugleich das Kirchensteuersystem in Deutschland stärkte. Auf den ersten Blick ist das auch sinnvoll: Denn ohne die vom Finanzamt eingezogenen Mitgliedsbeiträge wäre es wohl bedeutend schwerer, flächendeckend kirchliche Angebote aufrecht zu erhalten. Doch das System der Kirchensteuer hat auch seine Grenzen: Die demografische Entwicklung in den Kirchengemeinden führt dazu, dass immer mehr Kirchenmitglieder Rentner sind. Doch kirchensteuerpflichtig ist nur, wer auch zur Einkommensteuer veranlagt wird. Langfristig kann die Überalterung der Gemeinden deswegen zu neuen Problemen für die Kirchen führen. Und vielleicht hätte es deswegen einen gewissen Charme gehabt, hätte das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht die beiden großen Kirchen zu einem neuen Nachdenken über das Steuersystem gezwungen.
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