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Lausitzer Rundschau: Die Lausitzer Rundschau Cottbus zum Streit um Hartz-IV-Kürzungen bei jungen Arbeitslosen: Korrektur einer Schludrigkeit

Cottbus (ots)

Spart sich der Staat jetzt an den Jüngsten im Heer
der Arbeitslosen gesund? Die Neuregelung beim Arbeitslosengeld II hat
das Potenzial für Kampagnen. Man sollte sich aber vor schnellen
Reflexen hüten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die bisherige
Regelung war schludrig, ungerecht und unangemessen großzügig. Bis 18
Jahre erhielt man 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II und dann
schlagartig, auch wenn man bei den Eltern wohnen blieb, 100 Prozent.
Obwohl sich an den sonstigen Lebensumständen nichts änderte. Nun gilt
wieder, was schon in der alten Sozialhilfe galt: Bis 25 müssen die
Eltern für ihre Kinder aufkommen. Arbeitslosengeld gibt es für die
Jugendlichen nur, wenn die gesamte Bedarfsgemeinschaft bedürftig ist
und dann auch nur zu 80 Prozent. Diese Korrektur ist notwendig.
Problematisch ist der zweite Teil. Wer den vollen Satz und dazu noch
eine eigene Wohnung finanziert haben will, muss dafür künftig eine
solide Begründung haben. Damit soll jungen Arbeitslosen der Ausweg
versperrt werden, sich einfach eine eigene Bleibe zu suchen und eine
eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Da arbeitslose Eltern und
Kinder aber im Prinzip das gleiche, legitime Interesse haben –
nämlich die staatliche Fürsorge in Anspruch zu nehmen – dürfte es
genug Möglichkeiten geben, solche Gründe zu finden. Im Zweifel auch
zu erfinden. Die Gerichte werden viel zu tun bekommen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau

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