Lausitzer Rundschau: Zu Jugendamt Forst/Beschwerde: Zum Schaden der Kinder
Cottbus (ots)
Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu Jugendamt Forst/Beschwerde: Sieben kleine Kinder in Drachhausen im Spree-Neiße-Kreis verhalten sich extrem auffällig. Ihr Sexual- und Hygieneverhalten und das sexuelle Vokabular sind für ihr Alter untypisch. Der einschlägig vorbestrafte Vater hat wahrscheinlich eine Vielzahl kinderpornografischer Bilder besessen, hat sich vielleicht sogar an den Kindern vergriffen. Die Mutter will von alledem nichts bemerkt haben oder war einfach überfordert. Das Jugendamt Forst hat nicht tatenlos zugesehen, sondern staatsanwaltschaftliche Ermittlungen veranlasst und die Kinder im Alter zwischen zehn Monaten und neun Jahren zunächst in Obhut genommen. Als ein Cottbuser Richter auf Antrag der Mutter verfügt, dass die Mädchen und Jungen aus dem Heim entlassen werden müssen und nach Hause zurückkehren können, beschwert sich das Jugendamt darüber bei den höchsten Richtern des Landes. Die Behörde ist nämlich überzeugt, dass die Kinder nach wie vor in ihrer Entwicklung sehr gefährdet sind, zumal die Mutter allein mit allen Problemen ist, weil der Mann im Gefängnis sitzt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat es jetzt abgelehnt, sich mit der Beschwerde des Jugendamtes inhaltlich zu befassen. Sie sei unzulässig. Schließlich habe das Gericht in Cottbus seinerzeit nicht über einen Antrag des Jugendamtes entschieden, sondern über den der Mutter auf Rückgabe der Kinder. Juristisch mag das alles korrekt sein. Zu verstehen ist es nicht. Schließlich geht es um das Wohl von sieben Kindern. Auf deren Rücken wird der Streit ausgetragen. Das ist unverständlich und unerträglich. Nachvollziehbar ist, dass sich Mitarbeiter in den oft gescholtenen Jugendämtern fragen, wie sie ihre Wächterfunktion ausüben können, die ihnen durch die Verfassung sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz übertragen ist, wenn sie in einem Paragraphendschungel festsitzen. Ihre Entscheidungsspielräume sind ohnehin eng. Der Mut, diese in Problemfällen auszunutzen, wird dadurch nicht gestärkt. Jetzt kommt es darauf an, die Scherben schnell wegzufegen, die in der juristischen Auseinandersetzung entstanden sind. Dabei geht es nicht darum, die Kinder aus Drachhausen unter allen Umständen der Mutter wieder zu entziehen, Es geht darum, in einer schwierigen und ungeklärten Familiensituation das Beste für diese zu tun. Wenn es möglich ist, gemeinsam mit der Mutter. Wenn nicht, muss der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Dazu gehört ein juristisch korrektes Verfahren. Wer Fehler gemacht hat, muss sie schnell korrigieren. Und zwar nicht zum Schaden der Kinder.
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