Mitteldeutsche Zeitung: zu BKA-Gesetz
Halle (ots)
Das Luftsicherheitsgesetz kassierte Karlsruhe gleich ganz. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung schränkte es ein. Ähnlich dürfte es beim BKA-Gesetz werden. Zwar kommen die Sicherheitsbehörden ohne die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung nicht aus. Dies hat das Gericht in seinem Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz bereits zugestanden. Es gibt im BKA-Gesetz allerdings mehrere heikle Punkte. So soll dem BKA die Prüfung vorbehalten bleiben, ob bei einer Online-Durchsuchung der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert wurde. Derlei dürfte von Karlsruhe ausgehebelt werden. Die Koalition nimmt ein unnötig hohes Risiko in Kauf.
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