Mitteldeutsche Zeitung: zu Kindermörder Gäfgen
Halle (ots)
Darf sich ein Gewaltverbrecher, ein Kindsmörder zumal, auf die Menschenrechte berufen? Einer wie Magnus Gäfgen? Ja, das darf er. Dabei geht es gar nicht primär um Gäfgen. An der Korrektheit des deutschen Strafverfahrens haben die Straßburger Richter keinen Zweifel geäußert. Der Punkt ist vielmehr die Androhung von Folter, der Gäfgen seinerzeit als Tatverdächtiger im Polizeiverhör ausgesetzt wurde. So nachvollziehbar die Drucksituation der Beamten im Nachhinein erscheint - Folter ist tabu. Für jedermann. Mit dem Straßburger Spruch hat allein das Recht gesiegt. Und keinesfalls der Mörder Gäfgen.
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