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Mitteldeutsche Zeitung: zu Sicherungsverwahrung

Halle (ots)

Teile der deutschen Justiz blockieren die Umsetzung der Urteile. Doch das Bundesverfassungsgericht springt den Straßburger Kollegen nicht bei, sondern brandmarkt sie als Sicherheitsrisiko. Man könnte fast meinen, die Karlsruher Richter sind beleidigt, weil es nun ein Verfassungsgericht gibt, das individuelle Grundrechte strenger schützt als sie selbst. Die staatlichen Schutzpflichten, die Karlsruhe jetzt hochleben lässt, erinnern doch sehr an das "Recht auf Sicherheit", das von konservativen Juristen schon lange gefordert wird, um im Kampf gegen den Terror das bisher lästige Verfassungsgericht aushebeln zu können. Doch nun greift Karlsruhe zu ganz ähnlichen Denkfiguren und fordert die fortdauernde Inhaftierung von Menschen, die aufgrund von internationalen Urteilen freikommen sollen. Enttäuschend.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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