Mitteldeutsche Zeitung: zu Entschädigung für Sextäter
Halle (ots)
Die Schuldigen für dieses Desaster, in das die Bundesrepublik gestürzt wird, sitzen nicht in Straßburg. Schon bei der Abfassung der Strafrechtsreform von 1998, als die unbefristete Sicherungsverwahrung eingeführt und ihre rückwirkende Verhängung ermöglicht wurde, hätten die Autoren wissen müssen, dass sie sich von zentralen Grundsätzen eines Rechtsstaats verabschiedeten. Und die, die den Justizvollzug planten, hätten ahnen müssen, dass man eine Haftstrafe nicht unter einem anderen Etikett einfach fortsetzen darf. Beide Schritte haben dazu geführt, dass sie die Bürgerinnen und Bürger nicht vor gefährlichen Straftätern schützen, sondern sie ihnen preisgeben. Wenn auch erst jetzt, viele Jahre später.
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