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Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Madl

Halle (ots)

Natürlich wird sich so mancher fragen, ob das angesichts der Dreistigkeit Madls gerecht ist. Aber die Alternative wäre ein Prozessmarathon mit ungewissem Ausgang gewesen. Insonfern war der Vergleichsvorschlag des Gerichts weise. Er löst aber ein Problem nicht: Dass wegen unzureichender Regelungen im Abgeordnetengesetz eine Neuauflage des Falles Madl möglich ist. Schwammig ist aber nicht nur die Frage der Mitarbeiter-Vergütung geregelt. So können Abgeordnete nach wie vor - und wie es auch Madl tat - ihr Wahlkreisbüro im eigenen Haus einrichten und dafür die gleiche Pauschale kassieren, als wenn sie ein Büro anmieten würden. Nach dem Ende der Madl-Affäre ist daher der Landtag gefordert, sich endlich konkrete Regeln zu geben.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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